
Bekanntgabe gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Grundzuständiger Messstellenbetrieb
Die Gemeindewerke Niefern-Öschelbronn sind für den Messstellenbetrieb gemäß § 3 MsbG als
grundzuständiger Messstellenbetreiber zuständig.
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