Modernisierung mit Fördermöglichkeiten – letzte Chance
icon.crdate28.07.2022
2014 wurde das städtebauliche Erneuerungsgebiet „Niefern Vorort“ in das Bund-Länder-Programm für Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WEP) aufgenommen. Seitdem konnte die Gemeinde Niefern-Öschelbronn und einige private Eigentümer bereits Einiges mit den Fördermitteln im Vorort von Niefern bewegen. Das Sanierungsgebiet „Niefern Vorort“ in Niefern-Öschelbronn konnte auf Antrag der Gemeinde noch auf längstens April 2025 verlängert werden. Private Vorhaben können in diesem Gebiet deshalb noch bis April 2025 unter Ausnutzung der Steuervorteile und vielfältigen Fördermöglichkeiten umgesetzt werden. Werden Aufwertungen der Gebäudesubstanz durch energetische Modernisierungsmaßnahmen, Umnutzung und Behebung von Leerständen, Schaffung von Wohnraum durch Ausbau- und Umbau, Aufstockungen und Teilungen durchgeführt, so bietet die Gemeinde Niefern-Öschelbronn attraktive Zuschuss- und steuerliche Sonderabschreibungsmöglichkeiten nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) an. Die Zuschusshöhe liegt bei 30% für umfassende Modernisierungsmaßnahmen und bei 20% für Restmodernisierungsmaßnahmen. Voraussetzung für die Förderung und Steuerabschreibung ist eine abzuschließende Modernisierungsvereinbarung. Wird für einen Neubau der Abbruch einer Altimmobilie nötig, können auch die Abbruch- und Abbruchfolgekosten durch die Gemeinde mit bis zu 75% bezuschusst werden. Auch hierfür ist eine städtebauliche Vereinbarung im Vorfeld der Maßnahme erforderlich. Die Gemeinde Niefern-Öschelbronn freut sich beim Endspurt der Sanierungsmaßnahme „Niefern Vorort“ auf eine rege Beteiligung von interessierten Eigentümer/innen und hofft auf weitere spannende Projekte. Vereinbaren Sie deshalb gerne baldmöglichst einen Termin für eine kostenlose Sanierungsberatung. Dort können Sie Ihre Erwägungen, Fragen und Ihr Vorhaben in einem ausführlichen, unverbindlichen Gespräch durchgehen und im Vorfeld klären, welche zuschussfähigen Investitionsmaßnahmen an Ihrem Gebäude möglich sind. Ansprechpartner Gemeinde Niefern-Öschelbronn Herr Engelsberger Tel.: 07233 / 9622 63 Mail: uwe.engelsberger@niefern-oeschelbronn.de Ansprechpartner Kommunalentwicklung Manuela Bader Tel.: 0711 / 6454 2220 Mail: manuela.bader@lbbw-im.de
Modernisierung mit Fördermöglichkeiten – letzte Chance
2014 wurde das städtebauliche Erneuerungsgebiet „Niefern Vorort“ in das Bund-Länder-Programm für Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WEP) aufgenommen. Seitdem konnte die Gemeinde Niefern-Öschelbronn und einige private Eigentümer bereits Einiges mit den Fördermitteln im Vorort von Niefern bewegen.
Das Sanierungsgebiet „Niefern Vorort“ in Niefern-Öschelbronn konnte auf Antrag der Gemeinde noch auf längstens April 2025 verlängert werden.
Private Vorhaben können in diesem Gebiet deshalb noch bis April 2025 unter Ausnutzung der Steuervorteile und vielfältigen Fördermöglichkeiten umgesetzt werden.
Werden Aufwertungen der Gebäudesubstanz durch energetische Modernisierungsmaßnahmen, Umnutzung und Behebung von Leerständen, Schaffung von Wohnraum durch Ausbau- und Umbau, Aufstockungen und Teilungen durchgeführt, so bietet die Gemeinde Niefern-Öschelbronn attraktive Zuschuss- und steuerliche Sonderabschreibungsmöglichkeiten nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) an. Die Zuschusshöhe liegt bei 30% für umfassende Modernisierungsmaßnahmen und bei 20% für Restmodernisierungsmaßnahmen. Voraussetzung für die Förderung und Steuerabschreibung ist eine abzuschließende Modernisierungsvereinbarung.
Wird für einen Neubau der Abbruch einer Altimmobilie nötig, können auch die Abbruch- und Abbruchfolgekosten durch die Gemeinde mit bis zu 75% bezuschusst werden. Auch hierfür ist eine städtebauliche Vereinbarung im Vorfeld der Maßnahme erforderlich.
Die Gemeinde Niefern-Öschelbronn freut sich beim Endspurt der Sanierungsmaßnahme „Niefern Vorort“ auf eine rege Beteiligung von interessierten Eigentümer/innen und hofft auf weitere spannende Projekte. Vereinbaren Sie deshalb gerne baldmöglichst einen Termin für eine kostenlose Sanierungsberatung. Dort können Sie Ihre Erwägungen, Fragen und Ihr Vorhaben in einem ausführlichen, unverbindlichen Gespräch durchgehen und im Vorfeld klären, welche zuschussfähigen Investitionsmaßnahmen an Ihrem Gebäude möglich sind.
Ansprechpartner Gemeinde Niefern-Öschelbronn Tel.: 07233 / 9622 63 Mail: uwe.engelsberger@niefern-oeschelbronn.de | Ansprechpartner Kommunalentwicklung Manuela Bader Tel.: 0711 / 6454 2220 Mail: manuela.bader@lbbw-im.de |
Lageplan Hundestationen
An alle Hundebesitzer!
Vermehrt gehen beim Ordnungsamt Beschwerden über nicht beseitigten Hundekot und nicht angeleinte Hunde ein.
Das Ordnungsamt erinnert alle Hundebesitzer an folgende Pflichten:
- gemäß § 10 Abs. 3 der Polizeiverordnung der Gemeinde sind
Hunde im Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen. Im Außenbereich dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, ebenfalls nicht frei umherlaufen.
- gemäß § 11 der Polizeiverordnung hat
der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, Radwegen, Spielplätzen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
- laut Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Diese Regelung gilt nicht nur für Menschen, sondern auch für mitgeführte und zu beaufsichtigende Hunde. Wer die freie Landschaft betritt ist außerdem verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle, dazu gehört auch Hundekot, wieder an sich zu nehmen und zu entfernen.
Hundekot ist nicht nur für andere Mitbürger, insbesondere Kinder unappetitlich, sondern stellt auch eine Gefahr durch die mögliche Übertragung von Krankheitserregern wie z.B. Parvovirose dar. Hundekot ist, wie Sie wissen, ein Nährboden für Viren, Bakterien und Würmer. Zudem geht von dem Hundekot eine erhebliche Rutschgefahr aus.
Nehmen Sie bitte handelsübliche Hundesets oder sonst geeignete Tüten, wie z.B. aus den aufgestellten ,,Hundetoiletten‘‘, mit und beseitigen Sie den Hundekot sofort nach dem Entstehen. Natürlich entbindet Sie die Zahlung der Hundesteuer nicht von diesen Pflichten. Denken Sie an Ihre Mitbürger und Ihr eigenes Interesse an einem sicheren und sauberen Ortsbild.
Der Verstoß gegen diese Pflichten ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann, sondern kann auch gegenüber dem Hundehalter Schadensersatzansprüche von Mitbürgern auslösen, für die Sie haftbar sind.
Wir bitten Sie höflich um Ihre Mitarbeit, damit ein sauberes Ortsbild für alle Mitbürger gewährleistet werden kann.
Gemeinde Niefern-Öschelbronn
-Ordnungsamt-