Richtiges Heizen mit Holz
icon.crdate13.11.2024
Holzfeuer schaffen eine behagliche Atmosphäre. Zudem ist Holz ein nachwachsender, klimafreundlicher Brennstoff, der in der Region zur Verfügung steht. Wichtig ist, dass der Brennstoff Holz so eingesetzt wird, dass er die Luft weder drinnen noch draußen unnötig belastet. Die Broschüre ,,Heizen mit Holz- Was Sie beim Kauf und Einsatz von Kamin- und Einzelöfen wissen sollten dient der Information von Benutzern von Holzfeuerungsanlagen. Bei der Nutzung von regenerativen Brennstoffen zu Heizzwecken gerade in Wohngebäuden (z. B. Holz in Kaminöfen) können bei winterlichen, austauscharmen Wetterlagen erhebliche Belastungen durch Feinstaub und durch unverbrannte Kohlenwasserstoffe sowie Belästigungen durch Gerüche auftreten. Es ist deshalb in besonderem öffentlichen Interesse, dass diese negativen Auswirkungen einer verstärkten Nutzung von Biomasse zu Heizzwecken so gering wie möglich gehalten werden. In der Broschüre werden die spezifischen Anforderungen an die Nutzung solcher Feuerungsanlagen vermittelt. Die richtige Handhabung dieser Öfen trägt zur Verbesserung der Luftqualität bei und spart außerdem auch Heizkosten. Weitere Informationen und eine Broschüre zum Thema finden Sie unter folgendem Link: https://pudi.lubw.de/detailseite/-/publication/98113
Richtiges Heizen mit Holz
Holzfeuer schaffen eine behagliche Atmosphäre. Zudem ist Holz ein nachwachsender, klimafreundlicher Brennstoff, der in der Region zur Verfügung steht. Wichtig ist, dass der Brennstoff Holz so eingesetzt wird, dass er die Luft weder drinnen noch draußen unnötig belastet. Die Broschüre ,,Heizen mit Holz- Was Sie beim Kauf und Einsatz von Kamin- und Einzelöfen wissen sollten dient der Information von Benutzern von Holzfeuerungsanlagen. Bei der Nutzung von regenerativen Brennstoffen zu Heizzwecken gerade in Wohngebäuden (z. B. Holz in Kaminöfen) können bei winterlichen, austauscharmen Wetterlagen erhebliche Belastungen durch Feinstaub und durch unverbrannte Kohlenwasserstoffe sowie Belästigungen durch Gerüche auftreten. Es ist deshalb in besonderem öffentlichen Interesse, dass diese negativen Auswirkungen einer verstärkten Nutzung von Biomasse zu Heizzwecken so gering wie möglich gehalten werden. In der Broschüre werden die spezifischen Anforderungen an die Nutzung solcher Feuerungsanlagen vermittelt. Die richtige Handhabung dieser Öfen trägt zur Verbesserung der Luftqualität bei und spart außerdem auch Heizkosten.
Weitere Informationen und eine Broschüre zum Thema finden Sie unter folgendem Link:
Lageplan Hundestationen
An alle Hundebesitzer!
Vermehrt gehen beim Ordnungsamt Beschwerden über nicht beseitigten Hundekot und nicht angeleinte Hunde ein.
Das Ordnungsamt erinnert alle Hundebesitzer an folgende Pflichten:
- gemäß § 10 Abs. 3 der Polizeiverordnung der Gemeinde sind
Hunde im Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen. Im Außenbereich dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, ebenfalls nicht frei umherlaufen.
- gemäß § 11 der Polizeiverordnung hat
der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, Radwegen, Spielplätzen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
- laut Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Diese Regelung gilt nicht nur für Menschen, sondern auch für mitgeführte und zu beaufsichtigende Hunde. Wer die freie Landschaft betritt ist außerdem verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle, dazu gehört auch Hundekot, wieder an sich zu nehmen und zu entfernen.
Hundekot ist nicht nur für andere Mitbürger, insbesondere Kinder unappetitlich, sondern stellt auch eine Gefahr durch die mögliche Übertragung von Krankheitserregern wie z.B. Parvovirose dar. Hundekot ist, wie Sie wissen, ein Nährboden für Viren, Bakterien und Würmer. Zudem geht von dem Hundekot eine erhebliche Rutschgefahr aus.
Nehmen Sie bitte handelsübliche Hundesets oder sonst geeignete Tüten, wie z.B. aus den aufgestellten ,,Hundetoiletten‘‘, mit und beseitigen Sie den Hundekot sofort nach dem Entstehen. Natürlich entbindet Sie die Zahlung der Hundesteuer nicht von diesen Pflichten. Denken Sie an Ihre Mitbürger und Ihr eigenes Interesse an einem sicheren und sauberen Ortsbild.
Der Verstoß gegen diese Pflichten ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann, sondern kann auch gegenüber dem Hundehalter Schadensersatzansprüche von Mitbürgern auslösen, für die Sie haftbar sind.
Wir bitten Sie höflich um Ihre Mitarbeit, damit ein sauberes Ortsbild für alle Mitbürger gewährleistet werden kann.
Gemeinde Niefern-Öschelbronn
-Ordnungsamt-