Sanierung von Friedhofswegen in Öschelbronn
icon.crdate10.02.2026
In der Zeit vom 16. Februar 2026 bis ca. 16. März 2026 werden mehrere Wegstrecken auf dem Öschelbronner Friedhofsgelände saniert. Die Sanierung ist notwendig, um die Sicherheit für alle Besucherinnen und Besucher sowie die Zugänglichkeit zu erhöhen. Die bisher in Pflaster ausgeführte Wegefläche wird, wie auch der restliche Bereich auf dem Friedhof, in Asphalt erneuert. Während der Bauarbeiten kann es zu Einschränkungen in einzelnen Bereichen des Friedhofs kommen. Selbstverständlich werden die Arbeiten während Trauerfeiern und Beerdigungen ruhen. Für die dadurch entstehenden Beeinträchtigungen bitten wir um Ihr Verständnis. Ortsbauamt
Sanierung von Friedhofswegen in Öschelbronn
In der Zeit vom 16. Februar 2026 bis ca. 16. März 2026 werden mehrere Wegstrecken auf dem Öschelbronner Friedhofsgelände saniert. Die Sanierung ist notwendig, um die Sicherheit für alle Besucherinnen und Besucher sowie die Zugänglichkeit zu erhöhen.
Die bisher in Pflaster ausgeführte Wegefläche wird, wie auch der restliche Bereich auf dem Friedhof, in Asphalt erneuert. Während der Bauarbeiten kann es zu Einschränkungen in einzelnen Bereichen des Friedhofs kommen. Selbstverständlich werden die Arbeiten während Trauerfeiern und Beerdigungen ruhen.
Für die dadurch entstehenden Beeinträchtigungen bitten wir um Ihr Verständnis.
Ortsbauamt
Lageplan Hundestationen
An alle Hundebesitzer!
Vermehrt gehen beim Ordnungsamt Beschwerden über nicht beseitigten Hundekot und nicht angeleinte Hunde ein.
Das Ordnungsamt erinnert alle Hundebesitzer an folgende Pflichten:
- gemäß § 10 Abs. 3 der Polizeiverordnung der Gemeinde sind
Hunde im Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen. Im Außenbereich dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, ebenfalls nicht frei umherlaufen.
- gemäß § 11 der Polizeiverordnung hat
der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, Radwegen, Spielplätzen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
- laut Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Diese Regelung gilt nicht nur für Menschen, sondern auch für mitgeführte und zu beaufsichtigende Hunde. Wer die freie Landschaft betritt ist außerdem verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle, dazu gehört auch Hundekot, wieder an sich zu nehmen und zu entfernen.
Hundekot ist nicht nur für andere Mitbürger, insbesondere Kinder unappetitlich, sondern stellt auch eine Gefahr durch die mögliche Übertragung von Krankheitserregern wie z.B. Parvovirose dar. Hundekot ist, wie Sie wissen, ein Nährboden für Viren, Bakterien und Würmer. Zudem geht von dem Hundekot eine erhebliche Rutschgefahr aus.
Nehmen Sie bitte handelsübliche Hundesets oder sonst geeignete Tüten, wie z.B. aus den aufgestellten ,,Hundetoiletten‘‘, mit und beseitigen Sie den Hundekot sofort nach dem Entstehen. Natürlich entbindet Sie die Zahlung der Hundesteuer nicht von diesen Pflichten. Denken Sie an Ihre Mitbürger und Ihr eigenes Interesse an einem sicheren und sauberen Ortsbild.
Der Verstoß gegen diese Pflichten ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann, sondern kann auch gegenüber dem Hundehalter Schadensersatzansprüche von Mitbürgern auslösen, für die Sie haftbar sind.
Wir bitten Sie höflich um Ihre Mitarbeit, damit ein sauberes Ortsbild für alle Mitbürger gewährleistet werden kann.
Gemeinde Niefern-Öschelbronn
-Ordnungsamt-






