Bürgerinfo: Gemeine Niefern-Öschelbronn

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Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie unsere Newsartikel in der Übersicht.

Freibad Niefern beendet erfolgreiche Saison am 13. September – Hallenbad öffnet am 22. September wieder

Aktuelles, Bürgerinfo
icon.crdate07.09.2026

Mit weit über 80.000 Besuchern blickt das Freibad Niefern auf eine außergewöhnlich erfolgreiche Saison zurück. Das lang anhaltende Sommerwetter mit teils extrem hohen Temperaturen sorgte für einen regen Besucherstrom – besonders an den Wochenenden war die Maximalkapazität öfter fast erreicht. Leider gab es auch technische Herausforderungen: Zu Saisonbeginn traten an den Ablaufschächten des Schwimmerbeckens sicherheitsrelevante Schäden auf, die eine dreitägige Beckenschließung zur Reparatur erforderten. Ein weiterer Defekt an der Schwimmbadelektronik konnte dank des schnellen Einsatzes der Stromabteilung der Gemeindewerke behoben werden, ohne dass die Badegäste davon etwas mitbekamen. Abgesehen davon verlief die Saison glücklicherweise ohne größere Zwischenfälle. Die Freibadsaison endet traditionell mit dem Ende der Sommerferien am Sonntag, 13. September 2026. Anschließend werden die technischen Anlagen und Becken von den Badmitarbeitern für die kalte Jahreszeit vorbereitet und „eingewintert“. Das Wasser bleibt über den Winter in den Becken, um ein Aufsteigen der Edelstahlbecken bei steigendem Grundwasser zu verhindern. Die Bäderverwaltung der Gemeindewerke bedankt sich herzlich bei allen Badbesuchern für die schöne Saison und wünscht eine gute Zeit bis zum nächsten Sommer. Ein besonderer Dank gilt der DLRG Ortsgruppe Niefern und der TSG Niefern für ihren zuverlässigen Wachdienst.

Freibad Niefern

Geschwindigkeitsüberwachung in den Enzkreis Gemeinden

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate11.08.2026

Das Landratsamt Enzkreis informiert quartalsweise im Rahmen des Verkehrsüberwachungskonzepts die Einwohner und Verkehrsteilnehmer der Gemeinde Niefern-Öschelbronn über die Auswertung der Mess-Aktivitäten bei der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung. Neben der Anzahl der Fahrzeuge für den Zeitraum der Überwachung und der aktiven Messdauer, werden Beanstandungen in Anzahl und Prozent ermittelt. Sondermessungen und teilstationäre Messeinsätze werden in der Aufstellung nicht berücksichtigt.

Geschwindigkeitsmessung

Tauben bitte nicht füttern

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate15.07.2026

Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden, so ist es unter § 14 der Polizeiverordnung der Gemeinde geregelt. Wer sich nicht an diese Bestimmung hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 17 Abs. 1 OWiG mit Geldbußen zwischen 5 und 1.000 Euro bestraft werden kann. Aber auch aus Gründen der Vernunft sollte das Füttern von Tauben in der Gemeinde vermieden werden: Zum einen können Brot und andere Lebensmittel im Magen der Tiere gären und ihnen großen Schaden zufügen. Zum anderen sorgt das Füttern für eine übermäßige Population der Tiere, die oft Krankheitserreger übertragen und zudem den Innenbereich mit Taubenkot verschmutzen. Die große Taubenpopulation hat ein weiteres Problem zur Folge. Da eine Taube im Durchschnitt zwölf Kilo Kot pro Jahr hinterlässt, werden Grünflächen und öffentliche Plätze stärker verschmutzt. Hinzu kommen Verunreinigungen an Fassaden, vor allem von historischen Gebäuden und Denkmälern. Die im Taubenkot enthaltene Harnsäure zerfrisst Steine. Taubenkot enthält zudem eine Mischung potentiell krankheitserregender Pilze und Bakterien – unter anderem Salmonellen und Tuberkulose-Erreger. Besonders problematisch ist getrockneter Taubenkot, der als Staub eingeatmet Lungenerkrankungen auslösen kann. Zum Schutz der Menschen, Vögel und Gebäude ist das Füttern von Tauben daher durch die Polizeiverordnung verboten. Etwaige Verstöße gegen die Polizeiverordnung können Sie dem Ordnungsamt, 07233/9622-31 /-39 oder per E-Mail an osa@niefern-oeschelbronn.de melden.

Tauben

Glasfaserausbau in Niefern-Öschelbronn: Stadtwerke Pforzheim informieren über aktuellen Stand

Bürgerinfo
icon.crdate09.07.2026

Der Glasfaserausbau in Niefern-Öschelbronn nimmt weiter Fahrt auf: Die Ausführungsplanungen sind inzwischen abgeschlossen. Der Baubeginn ist für den Spätherbst 2026 vorgesehen. Gestartet wird voraussichtlich im Ortsteil Öschelbronn, anschließend folgen die Arbeiten in Niefern. Die Vorvermarktung der SWP wurde erfolgreich abgeschlossen. Bürgermeister Uwe Engelsberger zeigt sich erfreut über den aktuellen Projektstand: „Die Zusammenarbeit zwischen Gemeindeverwaltung und SWP funktioniert sehr gut. Es bestätigt uns darin, dass der Gemeinderat mit der Entscheidung für die SWP als Ausbaupartner den richtigen Weg eingeschlagen hat.“ Welche Möglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger aktuell?

Glasfaserausbau

Niedrigwasser im Enzkreis: Landratsamt schränkt die Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern ein

Aktuelles, Bürgerinfo
icon.crdate03.07.2026

Pressemitteilung 208 / 2026 ENZKREIS. Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen hinterlassen deutliche Spuren in den Fließgewässern des Enzkreises. Das Landratsamt Enzkreis reagiert zum Schutz der Gewässer und ihrer Lebewesen nun mit einer Rechtsverordnung zur Beschränkung von Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs. Die Verordnung gilt ab diesem Samstag (4. Juli) und bis zum 15. Oktober für die Bäche, Flüsse und Seen im gesamten Enzkreis.

Enz

Information zur invasiven Ameisenart ,,Tapinoma Magnum‘‘

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate02.06.2026

Im Ortsteil Öschelbronn wurde erstmals die invasive Ameisenart ,,Tapinoma magnum‘‘ nachgewiesen. Die Gemeinde informiert Bürgerinnen und Bürger über mögliche Risiken und bittet um Mithilfe bei der Eindämmung der Ausbreitung. Die ursprünglich aus dem Mittelmeerraum stammende Ameisenart breitet sich seit einigen Jahren zunehmend in Deutschland aus. Besonders betroffen sind Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Fachleute warnen vor sogenannten „Superkolonien“, die aus Hunderttausenden, bis Millionen Tieren bestehen können. Die Art nistet überwiegend im Boden, insbesondere in sandigen Bereichen oder unter Pflasterflächen. Bei passenden Voraussetzungen können die Tiere auch in Gebäude eindringen. Gefahr für Infrastruktur Die invasive Ameisenart gilt zwar für Menschen als weitgehend ungefährlich, kann jedoch erhebliche Schäden anrichten. In mehreren Städten kam es bereits zu Problemen an Strom- und Internetleitungen sowie zu Schäden an Gehwegen und Gebäuden. So erkennt man die Ameisenart Die Tiere sind vollständig schwarz und etwa zwei bis vier Millimeter groß und können innerhalb eines Vorkommens unterschiedlich groß sein. Gleich große Tiere deuten häufig auf andere einheimische Arten hin. Typisch sind breite, stark frequentierte, mehrspurige Ameisenstraßen, sowie mehrere Nester in unmittelbarer Nähe. Die einheimischen unproblematischen Arten bewegen sich einspurig. Beim Zerdrücken entsteht häufig ein süßlich-chemischer Geruch. Ausbreitung verhindern Die Gemeinde empfiehlt • Pflanzgefäße und Wurzelballen sorgfältig kontrollieren, da die Ameisen häufig über Pflanzenhandel eingeschleppt werden. • Nahrungsquellen Reduzieren o Müllbehälter gut verschließen o Gartenabfälle ausschließlich über offizielle Sammelstellen entsorgen o Keine organischen Abfälle im Garten lagern o Blattläuse bei Befall reduzieren o Barrieren wie Leimringe oder Kieselgur regelmäßig erneuern • Grünschnitt richtig entsorgen o Schnittgut vor der Entsorgung kontrollieren, da Ameisen häufig im Wurzelbereich nisten. o Rückschnittarbeiten bieten sich besonders in den Wintermonaten an, wenn die Aktivität der Tiere geringer ist. Hinweise zum Umgang Der Umgang mit Tapinoma magnum erfordert je nach Situation unterschiedliche Maßnahmen. • Insektizide Der eigenständige Einsatz von chemischen Mitteln ist nicht zu empfehlen. Handelsübliche Produkte wirken bei großen Kolonien oft nur eingeschränkt und können zudem andere Insekten beeinträchtigen. Fachbetriebe sind hier die geeigneten Ansprechpartner. • Hausmittel Substanzen wie Essig, Zimt oder Natron können kurzfristig wirken, führen jedoch in der Regel nicht zu einer dauerhaften Lösung. • Heißwasser Bei frei zugänglichen Nestern kann heißes Wasser eingesetzt werden, um die Anzahl der Ameisen zu verringern. Dabei ist auf mögliche Schäden an Pflanzen sowie auf die eigene Sicherheit zu achten. • Kieselgur Dieses Pulver entzieht den Ameisen Feuchtigkeit und wird vor allem in Innenräumen oder geschützten Bereichen eingesetzt. Der entstehende Staub sollte nicht eingeatmet werden. • Nematoden Mikroskopisch kleine Fadenwürmer können im Boden angewendet werden und beeinflussen die Entwicklung der Ameisenlarven. Sie gelten als unbedenklich für Menschen und Haustiere und eignen sich insbesondere für Grünflächen. Hinweise für Bürgerinnen und Bürger Wer einen Verdacht auf Tapinoma magnum hat, sollte Fotos der Tiere und ihrer Nester anfertigen und diese zur fachlichen Bestimmung an entsprechende Stellen weiterleiten. Wichtig ist eine eindeutige Identifikation, damit nicht versehentlich heimische Ameisenarten bekämpft werden. Von eigenständigen Einsätzen mit Insektiziden wird ausdrücklich abgeraten. Experten empfehlen stattdessen kontrollierte Maßnahmen wie Heißwasserbehandlungen, Kieselgur oder Nematoden. Verdachtsfälle melden Beobachtungen aus der Bevölkerung tragen dazu bei, die Verbreitung besser zu erfassen. 1. Fotos aufnehmen Platzieren Sie ein kleines Blatt Karopapier (ca. 5 cm) mit einem zuckerhaltigen Lockstoff wie Honig oder Sirup in der Nähe eines Nesteingangs oder einer Ameisenstraße. Nach kurzer Zeit sammeln sich dort meist mehrere Tiere. Fotografieren Sie diese aus verschiedenen Perspektiven (von oben und von der Seite). 2. Bilder überprüfen lassen Senden Sie die Fotos zusammen mit Angaben zum Fundort an das Forschungsprojekt „Tapinoma“ der Naturkundemuseen Stuttgart und Karlsruhe: tapinoma(@)smns-bw.de Sie erhalten eine Rückmeldung zur Artbestimmung. Alternativ gibt es auch eine Meldeplattform: https://artenkenntnis.info/de/anfragen/tapinoma-melden 3. Fund melden Bestätigte Nachweise sollten zusätzlich an die Gemeinde Niefern-Öschelbronn gemeldet werden: E-Mail: osa@niefern-oeschelbronn.de Telefon: 07233 9622-31 / 39 Bitte senden Sie uns den genauen Fundort, die Bestätigung des Museums und Fotos zu.

Tapinoma magnum Bild: A. Bellerheim / SMNS

Warnung vor dem Eichenprozessionsspinner – Erhöhte Vorsicht in Waldgebieten und auf Friedhöfen

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate02.06.2026

Die Gemeinde warnt aktuell vor vermehrten Vorkommen des Eichenprozessionsspinners. Trotz bereits ergriffener Maßnahmen sind insbesondere folgende Bereiche betroffen: • Friedhöfe in Niefern und Öschelbronn • Bestattungswald Öschelbronn • Verschiedene Waldgebiete Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner Die Raupen des Schädlings besitzen feine Brennhaare, die bei Berührung oder durch die Luft verbreitet schwere gesundheitliche Beschwerden auslösen können. Betroffen sind sowohl Menschen als auch Tiere. Mögliche Symptome sind: Hautreizungen, Juckreiz, Augenreizungen, Allergische Reaktionen, Atemwegsbeschwerden (bis hin zu Asthma), Reizungen der Mund- und Nasenschleimhaut (können zu Bronchitis, schmerzhaftem Husten oder Asthma führen). Bei schweren Reaktionen: Schwindel, Fieber, Müdigkeit. Verhaltensregeln zur Vorbeugung • Befallene Gebiete meiden und sich nicht unter befallenen Bäumen aufhalten. • Auf keinen Fall Raupen oder Gespinstnester berühren. • Bei Hautkontakt: o Sofort duschen o Kleidung wechseln o Schuhe reinigen • Hinweisschilder beachten Zur Eindämmung des Eichenprozessionsspinners werden weitere geeignete Maßnahmen auf den Friedhöfen eingeleitet. Erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht sind aktuell besonders wichtig!

Eichenprozessionsspinner

Wildbretverkauf über den Forstbetrieb der Gemeinde Niefern-Öschelbronn

Aktuelles, Bürgerinfo
icon.crdate21.05.2026

Seit 01.04.2025 bejagt der Forstbetrieb der Gemeinde Niefern-Öschelbronn eine Teilfläche des Waldes und des Feldes auf der Gemarkung Öschelbronn. Haben Sie Interesse an hochwertigem Fleisch von heimischem Wild (Reh oder Wildschwein)? Wildbret steht fast das ganze Jahr zur Verfügung und schmeckt nicht nur im Herbst und im Winter sondern besonders auch im Sommer vom Grill. Genauere Infos finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Niefern-Öschelbronn https://www.niefern-oeschelbronn.de/rathaus-gemeindewerke/buergerservice/forst im Bereich Bürgerservice Forst. Weitere Infos erhalten Sie auch gerne über Gemeindeförster Uli Schiz. Rechnungsamt - Forstbetrieb

Hochsitz im Wald

Änderung der Haus- und Badeordnung für das Frei- und Hallenbad Niefern-Öschelbronn

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate29.04.2026

Der Gemeinderat hat in der Gemeinderatssitzung am 21.04.2026 folgende Änderung der Haus- und Badeordnung für das Frei- und Hallenbad Niefern-Öschelbronn beschlossen:

Raucherzonen Freibad

Der nächste Urlaub kommt bestimmt!

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate29.04.2026

Bitte überprüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Für die Neubeantragung bei der Gemeindeverwaltung benötigen Sie: • Persönliches Erscheinen: Aufgrund der erforderlichen Unterschrift und der Abnahme von Fingerabdrücken ist ein Termin vor Ort notwendig. • Biometrisches Lichtbild: Ein aktuelles digitales Lichtbild (Übermittlung per QR-Code). Alternativ können Sie Ihr Foto direkt an unseren Self-Service-Terminals in Niefern oder Öschelbronn erstellen. • Altdokument: Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Ausweis oder Reisepass mit. Gebührenübersicht: • Personalausweis (ab 24 J.): 46,00 € (10 Jahre gültig) • Personalausweis (unter 24 J.): 27,60 € (6 Jahre gültig) • Reisepass (ab 24 J.): 70,00 € (10 Jahre gültig) • Reisepass (unter 24 J.): 37,50 € (6 Jahre gültig) Wichtiger Hinweis zur Dauer: Die Bearbeitungszeit durch die Bundesdruckerei in Berlin beträgt aktuell ca. 3 bis 4 Wochen. Bitte planen Sie dies in Ihre Reisevorbereitungen ein! ________________________________________ Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne: • Bürgerbüro Niefern: 07233 / 9622 -32, -33 oder -35 • Bürgerbüro Öschelbronn: 07233 / 7089988 Ihre Bürgerbüros in Niefern und Öschelbronn

Lageplan Hundestationen

An alle Hundebesitzer!

Vermehrt gehen beim Ordnungsamt Beschwerden über nicht beseitigten Hundekot und nicht angeleinte Hunde ein.

Das Ordnungsamt erinnert alle Hundebesitzer an folgende Pflichten:

- gemäß § 10 Abs. 3 der Polizeiverordnung der Gemeinde sind
Hunde im Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen. Im Außenbereich dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, ebenfalls nicht frei umherlaufen.

- gemäß § 11 der Polizeiverordnung hat
der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, Radwegen, Spielplätzen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

- laut Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Diese Regelung gilt nicht nur für Menschen, sondern auch für mitgeführte und zu beaufsichtigende Hunde. Wer die freie Landschaft betritt ist außerdem verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle, dazu gehört auch Hundekot, wieder an sich zu nehmen und zu entfernen.

Hundekot ist nicht nur für andere Mitbürger, insbesondere Kinder unappetitlich, sondern stellt auch eine Gefahr durch die mögliche Übertragung von Krankheitserregern wie z.B. Parvovirose dar. Hundekot ist, wie Sie wissen, ein Nährboden für Viren, Bakterien und Würmer. Zudem geht von dem Hundekot eine erhebliche Rutschgefahr aus.

Nehmen Sie bitte handelsübliche Hundesets oder sonst geeignete Tüten, wie z.B. aus den aufgestellten ,,Hundetoiletten‘‘, mit und beseitigen Sie den Hundekot sofort nach dem Entstehen. Natürlich entbindet Sie die Zahlung der Hundesteuer nicht von diesen Pflichten. Denken Sie an Ihre Mitbürger und Ihr eigenes Interesse an einem sicheren und sauberen Ortsbild.

Der Verstoß gegen diese Pflichten ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann, sondern kann auch gegenüber dem Hundehalter Schadensersatzansprüche von Mitbürgern auslösen, für die Sie haftbar sind.

Wir bitten Sie höflich um Ihre Mitarbeit, damit ein sauberes Ortsbild für alle Mitbürger  gewährleistet werden kann.

Gemeinde Niefern-Öschelbronn
-Ordnungsamt-