Bürgerinfo: Gemeine Niefern-Öschelbronn

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Aktuelle Meldungen

Hier finden Sie unsere Newsartikel in der Übersicht.

Geschwindigkeitsüberwachung in den Enzkreis Gemeinden

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate16.02.2026

Das Landratsamt Enzkreis informiert quartalsweise im Rahmen des Verkehrsüberwachungskonzepts die Einwohner und Verkehrsteilnehmer der Gemeinde Niefern-Öschelbronn über die Auswertung der Mess-Aktivitäten bei der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung. Neben der Anzahl der Fahrzeuge für den Zeitraum der Überwachung und der aktiven Messdauer, werden Beanstandungen in Anzahl und Prozent ermittelt. Sondermessungen und teilstationäre Messeinsätze werden in der Aufstellung nicht berücksichtigt.

Geschwindigkeitsmessung

Inbetriebnahme der Druckerhöhungsanlage Mühlstraße

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate13.02.2026

Die Gemeindewerke Niefern-Öschelbronn informieren über die geplante Inbetriebnahme der Wasserdruckerhöhungsanlage in der Mühlstraße. Mit dieser Anlage wird ab dem 18.02.2026 der Wasserdruck im Gebiet Albrecht-Dürer-Straße, Schanzstraße, Luisenstraße, Haufentalstraße, Mühlstraße, Öschelbronner Weg, Schönblick, Ostendstraße, Hippberg und Schauinsland auf den vorgesehenen Solldruck schrittweise erhöht. Die betroffenen Anwohner werden in der kommenden Woche zusätzlich mit einer Wurfsendung informiert. Ortsbauamt

Sanierung von Friedhofswegen in Öschelbronn

Aktuelles, Baustellen, Bürgerinfo
icon.crdate10.02.2026

In der Zeit vom 16. Februar 2026 bis ca. 16. März 2026 werden mehrere Wegstrecken auf dem Öschelbronner Friedhofsgelände saniert. Die Sanierung ist notwendig, um die Sicherheit für alle Besucherinnen und Besucher sowie die Zugänglichkeit zu erhöhen. Die bisher in Pflaster ausgeführte Wegefläche wird, wie auch der restliche Bereich auf dem Friedhof, in Asphalt erneuert. Während der Bauarbeiten kann es zu Einschränkungen in einzelnen Bereichen des Friedhofs kommen. Selbstverständlich werden die Arbeiten während Trauerfeiern und Beerdigungen ruhen. Für die dadurch entstehenden Beeinträchtigungen bitten wir um Ihr Verständnis. Ortsbauamt

Baustelle

Baumrodung - Bruchtalsee

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Baustellen, Bürgerinfo
icon.crdate03.02.2026

Um die Standsicherheit der über 40 Jahre alten Stauanlage am Bruchtalsee zu gewährleisten, muss die Gemeinde in diesem Jahr mehrere Maßnahmen zur Ertüchtigung ergreifen. Noch in der momentanen Baum- und Strauchschnittperiode wird in einem ersten Schritt die Vegetation auf dem Damm sowie am Dammfuß vollständig entfernt. Die Arbeiten finden in den letzten zwei Februar Wochen statt. Die Rodungsarbeiten sind zwingend notwendig, um die Auflagen des Landratsamt Enzkreis und einen sicheren Betrieb der Stauanlage in Öschelbronn zu gewährleisten. Im Laufe des Jahres werden die Baumstümpfe entfernt und Bodenuntersuchungen im Dammbereich durchgeführt. Während der Baumfällarbeiten kann es zeitweise zu Sperrungen im Wegebereich kommen. Für die dadurch entstehenden Beeinträchtigungen bitten wir um Ihr Verständnis. Ortsbauamt

Bruchtalsee

E-Auto laden: Stromkabel über Gehweg zulässig?

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate08.01.2026

Immer mehr Menschen entscheiden sich beim Neuwagenkauf mittlerweile für ein Elektrofahrzeug. Jedoch muss man sich vor dem Kauf auch Gedanken um den Ladevorgang machen. Nicht jeder hat die Möglichkeit, auf dem eigenen Grundstück eine sogenannte Wallbox zu errichten. Das E-Auto am Straßenrand über ein eigenes Ladekabel aufladen, ist rechtlich nicht möglich. Alles was auf den Gehweg oder in die Straße eingebracht wird, gilt als Sondernutzung, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht. Allerdings werden für über den Gehweg laufende Kabelleitungen und Kabelbrücken hierfür keine Ausnahmegenehmigungen erteilt. Mit einer Kabelbrücke wird für Personen in einem Rollstuhl oder mit einem Rollator die Barrierefreiheit eingeschränkt. Zudem würden Stolperfallen geschaffen. Diese öffentlichen Belange sind höher zu bewerten als das private Interesse, sein Elektrofahrzeug unmittelbar in der Nähe des Hauses aufladen zu können. Gleiches gilt auch für Wohnmobile und Wohnanhänger, auch hier darf das Stromkabel nicht über den Gehweg gelegt werden. Ebenso muss darauf geachtet werden, dass Wohnanhänger oder Wohnmobile nicht in den öffentlichen Gehweg hineinragen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main wies die zuletzt Klage eines Bürgers mit E-Auto aus den genannten Gründen ab. Die Sicherheit für Fußgänger sei höher zu bewerten als das private Interesse des E-Auto-Fahrers, seine Fahrzeuge unmittelbar vor seinem Haus aufladen zu können, so das Gericht.

Ladekabel über Gehweg unzulässig

Krisenratgeber des BBK

Aktuelles, Bürgerinfo
icon.crdate08.01.2026

Jetzt vorsorgen: Neuer Krisenratgeber für alle Haushalte verfügbar Krisen treffen uns oft unerwartet: Stromausfälle, Extremwetter oder Versorgungsengpässe können plötzlich auftreten und unseren Alltag erheblich beeinträchtigen. Wer vorbereitet ist, kann in solchen Situationen besonnen reagieren und schützt sich und seine Familie besser. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat seinen beliebten Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ umfassend überarbeitet und neu aufgelegt. Er zeigt praxisnah, wie einfache Maßnahmen im Alltag dazu beitragen können, auch in Ausnahmesituationen handlungsfähig zu bleiben. Inhaltlich bietet der Ratgeber unter anderem: • Tipps zur Vorratshaltung für Wasser, Lebensmittel und Medikamente • Empfehlungen zur sicheren Aufbewahrung wichtiger Dokumente • Checklisten für ein Notfallgepäck • Hinweise zur Kommunikation bei Ausfall von Strom oder Mobilfunk Eigenvorsorge ist ein wichtiger Beitrag zu einem funktionierenden Bevölkerungsschutz. Sie sorgt nicht nur für Sicherheit im eigenen Haushalt, sondern entlastet im Ernstfall auch Einsatzkräfte und Behörden. Der neue Ratgeber steht kostenlos auf der Website des BBK zum Download bereit: bbk.bund.de/ratgeber

Krisenratgeber der BBK verfügbar

Sanierung Parkstraße

Aktuelles, Baustellen, Bürgerinfo
icon.crdate17.12.2025

Die Sanierung der Parkstraße konnte dank der guten Witterung noch in diesem Jahr weitestgehend abgeschlossen werden. Die Firma Strabag wird in den nächsten Tagen die Baustelle vollständig räumen und für den Verkehr freigeben. Die Restarbeiten, wie das Einbringen der Bäume und Sträucher an den neu geschaffenen Pflanzbeeten sowie die letzten Pflasterarbeiten, erfolgen im Frühjahr 2026. Sollte Interesse an einer „Beet-Patenschaft“ bestehen, melden sie sich gerne im Ortsbauamt Niefern. Das Ordnungsamt möchte Jahreszeitenbedingt auf die Wiederaufnahme der Räum- und Streupflicht hinweisen. Ebenfalls wird die Müllabfuhr wieder wie gewohnt erfolgen. Ortsbauamt

Sanierung Parkstraße Dezember 2025

Die Gemeindewerke informieren: Direkt-Akquise an der Haustür

Aktuelles, Bürgerinfo
icon.crdate12.11.2025

Auch in diesem Jahr sind bei uns wieder Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen, dass andere Energieversorger durch Direkt-Akquise an der Haustür versuchen an Vertragsdaten (wie z.B. Zähler-, Kunden- oder Rechnungsnummern) zu gelangen oder mit unschlagbar klingenden Preisvorteilen werben. Wenn Sie Ihre Vertragsdaten preisgeben, könnten Sie damit umgemeldet werden und ungewollt einen neuen Stromliefervertrag abschließen. Bitte beachten Sie, dass die Gemeindewerke weder telefonisch noch persönlich an der Haustüre Akquisen zur Kundengewinnung vornehmen. Ganz aktuell wird zudem mit sehr verlockend klingenden Angeboten zu Solar-/Photovoltaik-Anlagen geworben. Auch hiervon möchten wir uns klar distanzieren. Sollten wir telefonischen Kontakt zu Ihnen aufnehmen, so erkennen Sie dies an der örtlichen Rufnummer beginnend mit 70899**. Unsere Mitarbeiter aus dem Bereich Strom- oder Wassertechnik, die bei Ihnen zu Hause Maßnahmen wie z.B. den vorangekündigten Zählerwechsel vornehmen müssen, können sich entsprechend ausweisen. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an unser Kundenzentrum unter der Nummer 7089910 oder per E-Mail an werke@niefernoeschelbronn.de wenden.

Gemeindewerke Niefern-Öschelbronn

Niefern-Öschelbronn gegen Kinderarmut - gemeinsam geht es besser!

Aktuelles, Bürgerinfo
icon.crdate24.09.2025

Wir, die Schulsozialarbeiterinnen von miteinanderleben e.V., die an den örtlichen Grund-, Werkreal- und Realschulen arbeiten, sowie Benjamin Denk, der Jugendpfleger unserer Gemeinde, setzen uns mit dem Netzwerk „NÖ gegen Kinderarmut“ intensiv gegen die vielfältigen Auswirkungen von Kinderarmut vor Ort ein. Kinderarmut im Enzkreis – Niefern-Öschelbronn über dem Durchschnitt Viele Familien litten in den vergangenen Jahren durch Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit und Einkommensverluste unter finanziellen Einbußen. Beim Präventionstag im Herbst stellte das Gesundheitsamt Enzkreis aktuelle Zahlen zur Kinderarmut im Jahr 2022 vor. Erfasst wurden dabei Kinder unter 15 Jahren, die in Haushalten leben, die SGB II-Leistungen beziehen oder weniger als 60 Prozent des mittleren Nettohaushaltseinkommens zur Verfügung haben. Niefern-Öschelbronn belegte im Enzkreis den dritten Platz mit einer Kinderarmutsquote von 6,7 Prozent – hinter Neuenbürg (11,6 %) und Mühlacker (8,7 %). Damit liegt die Gemeinde über dem Kreisdurchschnitt von 5,3 Prozent. Auch bundesweit ist die Lage alarmierend: In Deutschland wächst jedes fünfte Kind – das sind rund 2,8 Millionen – in Armut auf. Spendenaktion für mehr Chancengleichheit – Ihre Hilfe zählt! Zusammen mit Ihnen wollen wir erreichen, dass alle Kinder und Jugendlichen in Niefern -Öschelbronn dieselben Chancen haben. Aus diesem Grund starten wir eine Spendenaktion, um junge Menschen an unseren Schulen und in der Gemeinde gezielt zu unterstützen – insbesondere jene, denen nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Mit Ihrer Hilfe können wir schnelle und unkomplizierte Hilfe direkt vor Ort leisten – sei es für Ausflüge, Landschulheime, Schulmaterialien oder andere wichtige Aktivitäten, die eine gleichberechtigte Teilhabe am Schulalltag ermöglichen. Jede Spende, egal in welcher Höhe, trägt dazu bei, dass alle Kinder und Jugendlichen die gleichen Chancen erhalten und ihre schulische Laufbahn positiv gestalten können. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass kein Kind zurückbleibt und allen dieselben Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Wenn Sie uns im Engagement gegen Kinderarmut unterstützen möchten, freuen wir uns über Ihre Spende. Sie können den Betrag ganz einfach auf folgendes Spendenkonto überweisen: Kontoinhaber: Gemeinde Niefern-Öschelbronn IBAN: DE22 66650085 0000 8308 01 Bankname: Sparkasse Pforzheim-Calw Verwendungszweck: Netzwerk gegen Kinderarmut Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und Ihre aktive Mithilfe im Engagement gegen Kinderarmut. Ihre Spende trägt dazu bei, Kindern und Jugendlichen unserer Kommune eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Bei Interesse oder Fragen steht Ihnen Schulsozialarbeiterin Selena Müller (Tel.nr. 0176/12576276) gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße die Schulsozialarbeiterinnen Natalie Becker (Grundschule Niefern) Tabea Lägler (Grundschule Öschelbronn) Selena Müller (Werkrealschule Niefern) Lisa de Francesch (Realschule Niefern) Benjamin Denk (Jugendpfleger)

Schulsozialarbeiterinnen

Zweite Beteiligungsrunde zum Teilregionalplan Windenergie der Region Nordschwarzwald startet

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate16.07.2025

Der Regionalverband Nordschwarzwald hat den gesetzlichen Auftrag, Vorranggebiete für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen im Umfang von mindestens 1,8 % der Flä-che der Region Nordschwarzwald festzulegen. Diesen setzt der Regionalverband im Rahmen des Teilregionalplans Windenergie um. Dazu wurde bereits 2024 ein erster Planentwurf ver-öffentlicht, zu dem Stellung genommen werden konnte. Die Stellungnahmen wurden alle ge-prüft und der Plan überarbeitet. Zum überarbeiteten Entwurf des Teilregionalplans

Lageplan Hundestationen

An alle Hundebesitzer!

Vermehrt gehen beim Ordnungsamt Beschwerden über nicht beseitigten Hundekot und nicht angeleinte Hunde ein.

Das Ordnungsamt erinnert alle Hundebesitzer an folgende Pflichten:

- gemäß § 10 Abs. 3 der Polizeiverordnung der Gemeinde sind
Hunde im Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen. Im Außenbereich dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, ebenfalls nicht frei umherlaufen.

- gemäß § 11 der Polizeiverordnung hat
der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, Radwegen, Spielplätzen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

- laut Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Diese Regelung gilt nicht nur für Menschen, sondern auch für mitgeführte und zu beaufsichtigende Hunde. Wer die freie Landschaft betritt ist außerdem verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle, dazu gehört auch Hundekot, wieder an sich zu nehmen und zu entfernen.

Hundekot ist nicht nur für andere Mitbürger, insbesondere Kinder unappetitlich, sondern stellt auch eine Gefahr durch die mögliche Übertragung von Krankheitserregern wie z.B. Parvovirose dar. Hundekot ist, wie Sie wissen, ein Nährboden für Viren, Bakterien und Würmer. Zudem geht von dem Hundekot eine erhebliche Rutschgefahr aus.

Nehmen Sie bitte handelsübliche Hundesets oder sonst geeignete Tüten, wie z.B. aus den aufgestellten ,,Hundetoiletten‘‘, mit und beseitigen Sie den Hundekot sofort nach dem Entstehen. Natürlich entbindet Sie die Zahlung der Hundesteuer nicht von diesen Pflichten. Denken Sie an Ihre Mitbürger und Ihr eigenes Interesse an einem sicheren und sauberen Ortsbild.

Der Verstoß gegen diese Pflichten ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann, sondern kann auch gegenüber dem Hundehalter Schadensersatzansprüche von Mitbürgern auslösen, für die Sie haftbar sind.

Wir bitten Sie höflich um Ihre Mitarbeit, damit ein sauberes Ortsbild für alle Mitbürger  gewährleistet werden kann.

Gemeinde Niefern-Öschelbronn
-Ordnungsamt-