Wahlscheinantrag bequem per Internet
icon.crdate13.01.2025
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an. Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08236046 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post (Deutsche Post AG) zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an osa@niefern-oeschelbronn.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Telefonnummern 07233/9622-31 /-39 oder per E-Mail an osa@niefern-oeschelbronn.de -Wahlamt-
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige
dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an.
Beim Aufruf des Links
erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend
per Post (Deutsche Post AG) zugestellt. Für die automatische Prüfung
Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an osa(@)niefern-oeschelbronn.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Telefonnummern 07233/9622-31 /-39 oder per E-Mail an osa(@)niefern-oeschelbronn.de
-Wahlamt-
Wichtiger Hinweis zum Versand und Rücklauf der Briefwahlunterlagen
Am Sonntag, 23. Februar 2025, wird die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag stattfinden.
Von Seiten des Bundes wurden die verkürzten Fristen formal festgesetzt:
Damit ergibt sich für den Wahlkreis Pforzheim folgende Zeitschiene:
20. Januar 2025: An diesem Tag endet die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge.
24. Januar 2025: Der Kreiswahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge.
27. Januar 2025: Die Beschwerdefrist gegen die Zulassung oder Zurückweisung von Wahlvorschlägen endet.
30. Januar 2025: Der Landeswahlausschusses entscheidet über eventuell eingegangene Beschwerden.
Diese Zeitschiene bedeutet, dass der Druck der Stimmzettel erst am 30. Januar 2025 nach der Sitzung des Landeswahlausschusses freigegeben werden kann.
Die Stimmzettel werden frühestens im Laufe der Woche von Montag, 3. Februar bis Freitag, 7. Februar, zur Verfügung stehen. Daraus folgt der wichtige Hinweis für alle Wahlberechtigten, dass nur zwei bis zweieinhalb Wochen für den Versand der Briefwahlunterlagen und deren Rücklauf zur Verfügung stehen.
-Wahlamt-