Aktuelles: Gemeine Niefern-Öschelbronn

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Wichtige Information: Ab 06.06.2025 sind keine rückwirkend gemeldeten Ein- oder Auszüge mehr möglich

icon.crdate23.06.2025

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie auf eine wichtige energiewirtschaftliche Änderung aufmerksam machen, die direkte Auswirkungen auf Ihre Objekte hat. Worum geht es? Mit Beschluss vom 21.03.2024 (BK6-22-024) hat die Bundesnetzagentur die „Festlegung für einen beschleunigten Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24)“ verabschiedet, die zum 06.06.2025 in Kraft treten wird. Zu den Inhalten dieser Festlegung gehört, dass die bisher bestehende Möglichkeit rückwirkend gemeldeter Ein- und Auszüge gestrichen wird. Bislang war es energiewirtschaftlich möglich, dass verspätet gemeldete Ein- und Auszüge, die sich in einem Zeitfenster von 6 Wochen bewegen, rückwirkend berücksichtigt werden konnten. D.h. der Stromlieferbeginn oder das Stromlieferende konnten auch in der Vergangenheit liegen. Mit der Festlegung LFW24 besteht diese Möglichkeit der rückwirkenden An- und Abmeldung ab dem 06.06.2025 nicht mehr. Welche praktische Auswirkung hat das? Für Hausverwaltungen bedeutet dies, dass nachträglich gemeldete Ein- oder Auszüge von Mietern nicht mehr rückwirkend berücksichtigt werden können. Wenn also beispielsweise der Einzug eines Mieters gemeldet wird, dann kann der Lieferbeginn (und die damit verbundene Abrechnung zu Lasten des Mieters) nur für die Zukunft erfolgen. Um nachteilige Folgen und Unstimmigkeiten zu vermeiden, bitten wir Sie daher in Zukunft auf Folgendes zu achten: • Meldung von Ein- und Auszügen immer im Vorhinein (nicht nachträglich!), bestenfalls mit einem Vorlauf von 14 Tagen • Übermittlung der Zählerstände zum Zeitpunkt des Ein- bzw. Auszugs, d.h. am Tag der Übergabe Sie haben Fragen? Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung: Andrea Scheu und Nadine Kahya vom Kundenzentrum der Gemeindewerke Niefern-Öschelbronn, Telefonnummer: 07233 70899 – 10, E-Mail: service@niefern-oeschelbronn.de

Wichtige Information: Ab 06.06.2025 sind keine rückwirkend gemeldeten Ein- oder Auszüge mehr möglich

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie auf eine wichtige energiewirtschaftliche Änderung aufmerksam machen, die direkte Auswirkungen auf Ihre Objekte hat.

 

Worum geht es?

 

Mit Beschluss vom 21.03.2024 (BK6-22-024) hat die Bundesnetzagentur die „Festlegung für einen beschleunigten Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24)“ verabschiedet, die zum 06.06.2025 in Kraft treten wird. Zu den Inhalten dieser Festlegung gehört, dass die bisher bestehende Möglichkeit rückwirkend gemeldeter Ein- und Auszüge gestrichen wird.

 

Bislang war es energiewirtschaftlich möglich, dass verspätet gemeldete Ein- und Auszüge, die sich in einem Zeitfenster von 6 Wochen bewegen, rückwirkend berücksichtigt werden konnten. D.h. der Stromlieferbeginn oder das Stromlieferende konnten auch in der Vergangenheit liegen.

 

Mit der Festlegung LFW24 besteht diese Möglichkeit der rückwirkenden An- und Abmeldung ab dem 06.06.2025 nicht mehr.

 

Welche praktische Auswirkung hat das?

 

Für Hausverwaltungen bedeutet dies, dass nachträglich gemeldete Ein- oder Auszüge von Mietern nicht mehr rückwirkend berücksichtigt werden können. Wenn also beispielsweise der Einzug eines Mieters gemeldet wird, dann kann der Lieferbeginn (und die damit verbundene Abrechnung zu Lasten des Mieters) nur für die Zukunft erfolgen.

 

Um nachteilige Folgen und Unstimmigkeiten zu vermeiden, bitten wir Sie daher in Zukunft auf Folgendes zu achten:

 
  • Meldung von Ein- und Auszügen immer im Vorhinein (nicht nachträglich!), bestenfalls mit einem Vorlauf von 14 Tagen
  • Übermittlung der Zählerstände zum Zeitpunkt des Ein- bzw. Auszugs, d.h. am Tag der Übergabe
 

Sie haben Fragen? Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:

 

Andrea Scheu und Nadine Kahya vom Kundenzentrum der Gemeindewerke Niefern-Öschelbronn,

Telefonnummer: 07233 70899 – 10,

E-Mail: service@niefern-oeschelbronn.de