Verkauf eines Löschgruppenfahrzeugs LF 16
icon.crdate24.09.2026
Die Gemeinde Niefern-Öschelbronn veräußert ein gebrauchtes Löschgruppenfahrzeug LF 16 im Wege eines schriftlichen Bieterverfahrens. Das Fahrzeug wurde zuletzt im Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehr Niefern-Öschelbronn genutzt. Fahrzeugdaten Fahrzeugart: Löschgruppenfahrzeug LF 16 Erstzulassung: November 1997 Fahrgestellhersteller: MAN Nutzfahrzeuge Fahrzeugtyp: M34 Aufbauhersteller: Ziegler Zulässiges Gesamtgewicht: 13.500 kg Leistung: 162 kW Hubraum: 6.871 cm³ Kilometerstand: ca. 19.500 km Hauptuntersuchung: gültig bis Oktober 2027 Lieferumfang und Zustand Das Fahrzeug wird ohne lose beziehungsweise entnehmbare feuerwehrtechnische Beladung veräußert. Die fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe FP 16/8 sowie der fest eingebaute Löschwasserbehälter mit einem Fassungsvermögen von 1.650 Litern verbleiben im Fahrzeug und sind Bestandteil des Verkaufs. Das Fahrzeug weist alters- und nutzungsbedingte Gebrauchsspuren auf. Die Funktionsfähigkeit und Dichtheit der Feuerlöschkreiselpumpe und des Löschwasserbehälters wurden vor dem Verkauf nicht gesondert geprüft. Eine bestimmte Funktionsfähigkeit oder Einsatzbereitschaft wird daher nicht zugesichert. Das im Fahrzeug verwendete Funkgerät wird vor der Übergabe ausgebaut und ist nicht Bestandteil des Verkaufs. Die vorhandene Sondersignalanlage verbleibt am Fahrzeug und ist Bestandteil des Verkaufs. Sämtliche Aufkleber, Hoheitszeichen und Beschriftungen, die auf die Gemeinde Niefern-Öschelbronn oder die Freiwillige Feuerwehr Niefern-Öschelbronn hinweisen, sind vom Käufer unverzüglich nach der Übergabe auf eigene Kosten zu entfernen. Dies gilt unabhängig davon, wo und zu welchem Zweck das Fahrzeug verwendet oder abgestellt wird. Besichtigung Das Fahrzeug wird in dem bei der Besichtigung feststellbaren Zustand veräußert. Eine Besichtigung vor Abgabe eines Gebots wird dringend empfohlen. Besichtigungstermine können mit Herrn Nouvel unter der Telefonnummer 07233 9622-31 vereinbart werden. Verkaufsbedingungen Die Angaben in dieser Bekanntmachung dienen der Beschreibung des Fahrzeugs. Eine Garantie oder Beschaffenheitszusage wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet wird. Das gebrauchte Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht, soweit die Gemeinde einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausdrücklich eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. Unberührt bleiben Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen sowie wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Das Fahrzeug wird abgemeldet und erst nach vollständigem Eingang des Kaufpreises übergeben. Die Kosten und die Organisation der Abholung beziehungsweise Überführung trägt der Käufer. Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zustandekommen des Kaufvertrags zu bezahlen. Das Fahrzeug muss innerhalb von 14 Kalendertagen nach Mitteilung der Abholbereitschaft und vollständigem Eingang des Kaufpreises abgeholt werden. Abgabe eines Gebots Die Gebotsabgabe per E-Mail oder Telefax ist ausgeschlossen und führt zum Ausschluss des Gebots. Das Gebot muss mindestens folgende Angaben enthalten: • vollständiger Name beziehungsweise Firmenname und Anschrift des Bieters, • Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, • Gebotssumme in Euro als verbindlicher Endbetrag, • Angabe, ob das Gebot als Privatperson oder im Rahmen einer gewerblichen beziehungsweise selbstständigen Tätigkeit abgegeben wird, • Datum und Unterschrift. Der Verkauf unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen. Das schriftliche und unterschriebene Gebot muss spätestens am 30. Oktober 2026 um 12:00 Uhr in einem verschlossenen Umschlag bei folgender Stelle eingegangen sein: Gemeinde Niefern-Öschelbronn Ordnungsamt Friedenstraße 11 75223 Niefern-Öschelbronn Der Umschlag ist deutlich mit folgender Aufschrift zu kennzeichnen: „Gebot Feuerwehrfahrzeug LF 16 – nicht vor Ablauf der Gebotsfrist öffnen“ Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang bei der Gemeinde, nicht das Datum des Poststempels. Verspätet eingegangene, nicht unterschriebene oder inhaltlich nicht eindeutig bestimmbare Gebote können unberücksichtigt bleiben. Der Bieter ist an sein Gebot bis einschließlich 15. Dezember 2026 gebunden. Entscheidung über den Verkauf Die Gemeinde Niefern-Öschelbronn behält sich vor, das Bieterverfahren aus wichtigem Grund (z. B. Unwirtschaftlichkeit der eingegangenen Gebote) aufzuheben oder abzubrechen. Es besteht kein Anspruch auf den Zuschlag. Der Kaufvertrag kommt durch die ausdrückliche schriftliche Annahme des Gebots durch die Gemeinde Niefern-Öschelbronn zustande. Aufwendungen, die Bietern durch die Teilnahme am Verfahren entstehen, werden nicht erstattet.
Verkauf eines Löschgruppenfahrzeugs LF 16
Die Gemeinde Niefern-Öschelbronn veräußert ein gebrauchtes Löschgruppenfahrzeug LF 16 im Wege eines schriftlichen Bieterverfahrens.
Das Fahrzeug wurde zuletzt im Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehr Niefern-Öschelbronn genutzt.
Fahrzeugdaten
Fahrzeugart: Löschgruppenfahrzeug LF 16
Erstzulassung: November 1997
Fahrgestellhersteller: MAN Nutzfahrzeuge
Fahrzeugtyp: M34
Aufbauhersteller: Ziegler
Zulässiges Gesamtgewicht: 13.500 kg
Leistung: 162 kW
Hubraum: 6.871 cm³
Kilometerstand: ca. 19.500 km
Hauptuntersuchung: gültig bis Oktober 2027
Lieferumfang und Zustand
Das Fahrzeug wird ohne lose beziehungsweise entnehmbare feuerwehrtechnische Beladung veräußert.
Die fest eingebaute Feuerlöschkreiselpumpe FP 16/8 sowie der fest eingebaute Löschwasserbehälter mit einem Fassungsvermögen von 1.650 Litern verbleiben im Fahrzeug und sind Bestandteil des Verkaufs.
Das Fahrzeug weist alters- und nutzungsbedingte Gebrauchsspuren auf.
Die Funktionsfähigkeit und Dichtheit der Feuerlöschkreiselpumpe und des Löschwasserbehälters wurden vor dem Verkauf nicht gesondert geprüft. Eine bestimmte Funktionsfähigkeit oder Einsatzbereitschaft wird daher nicht zugesichert.
Das im Fahrzeug verwendete Funkgerät wird vor der Übergabe ausgebaut und ist nicht Bestandteil des Verkaufs. Die vorhandene Sondersignalanlage verbleibt am Fahrzeug und ist Bestandteil des Verkaufs.
Sämtliche Aufkleber, Hoheitszeichen und Beschriftungen, die auf die Gemeinde Niefern-Öschelbronn oder die Freiwillige Feuerwehr Niefern-Öschelbronn hinweisen, sind vom Käufer unverzüglich nach der Übergabe auf eigene Kosten zu entfernen. Dies gilt unabhängig davon, wo und zu welchem Zweck das Fahrzeug verwendet oder abgestellt wird.
Besichtigung
Das Fahrzeug wird in dem bei der Besichtigung feststellbaren Zustand veräußert. Eine Besichtigung vor Abgabe eines Gebots wird dringend empfohlen.
Besichtigungstermine können mit Herrn Nouvel unter der Telefonnummer 07233 9622-31 vereinbart werden.
Verkaufsbedingungen
Die Angaben in dieser Bekanntmachung dienen der Beschreibung des Fahrzeugs. Eine Garantie oder Beschaffenheitszusage wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet wird.
Das gebrauchte Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht, soweit die Gemeinde einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausdrücklich eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat. Unberührt bleiben Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen sowie wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Das Fahrzeug wird abgemeldet und erst nach vollständigem Eingang des Kaufpreises übergeben. Die Kosten und die Organisation der Abholung beziehungsweise Überführung trägt der Käufer.
Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zustandekommen des Kaufvertrags zu bezahlen. Das Fahrzeug muss innerhalb von 14 Kalendertagen nach Mitteilung der Abholbereitschaft und vollständigem Eingang des Kaufpreises abgeholt werden.
Abgabe eines Gebots
Die Gebotsabgabe per E-Mail oder Telefax ist ausgeschlossen und führt zum Ausschluss des Gebots.
Das Gebot muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- vollständiger Name beziehungsweise Firmenname und Anschrift des Bieters,
- Telefonnummer oder E-Mail-Adresse,
- Gebotssumme in Euro als verbindlicher Endbetrag,
- Angabe, ob das Gebot als Privatperson oder im Rahmen einer gewerblichen beziehungsweise selbstständigen Tätigkeit abgegeben wird,
- Datum und Unterschrift.
Der Verkauf unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen.
Das schriftliche und unterschriebene Gebot muss spätestens am 30. Oktober 2026 um 12:00 Uhr in einem verschlossenen Umschlag bei folgender Stelle eingegangen sein:
Gemeinde Niefern-Öschelbronn
Ordnungsamt
Friedenstraße 11
75223 Niefern-Öschelbronn
Der Umschlag ist deutlich mit folgender Aufschrift zu kennzeichnen:
„Gebot Feuerwehrfahrzeug LF 16 – nicht vor Ablauf der Gebotsfrist öffnen“
Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang bei der Gemeinde, nicht das Datum des Poststempels. Verspätet eingegangene, nicht unterschriebene oder inhaltlich nicht eindeutig bestimmbare Gebote können unberücksichtigt bleiben.
Der Bieter ist an sein Gebot bis einschließlich 15. Dezember 2026 gebunden.
Entscheidung über den Verkauf
Die Gemeinde Niefern-Öschelbronn behält sich vor, das Bieterverfahren aus wichtigem Grund (z. B. Unwirtschaftlichkeit der eingegangenen Gebote) aufzuheben oder abzubrechen. Es besteht kein Anspruch auf den Zuschlag.
Der Kaufvertrag kommt durch die ausdrückliche schriftliche Annahme des Gebots durch die Gemeinde Niefern-Öschelbronn zustande.
Aufwendungen, die Bietern durch die Teilnahme am Verfahren entstehen, werden nicht erstattet.






