Aktuelles: Gemeine Niefern-Öschelbronn

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Hier finden Sie unsere Newsartikel in der Übersicht.

Wahlergebnisse zur Landtagswahl 2026 / Wahlbezirk Niefern-Öschelbronn

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Wahlen
icon.crdate06.03.2026

Die Ergebnisse zur Landtagswahl unserer Bezirke finden Sie nach Auszählung unter nachfolgendem Link: https://wahlergebnisse.komm.one/22/produktion/8236046/0/20260308/landtagswahl_gemeinde_ohne_kwl/index.html

Stimmkreuz

Waldhorn-Quartier Öschelbronn Abbruch zur Hälfte vollzogen – Denkmal im Mittelpunkt

Aktuelles, Baustellen, Bürgerinfo
icon.crdate12.03.2026

Die Baustelle am Waldhorn-Quartier in Öschelbronn schreitet voran: Rund die Hälfte der zum Abbruch vorgesehenen Gebäude ist bereits beseitigt. Bis Ende März sollen die Abbrucharbeiten vollständig abgeschlossen sein – so der aktuelle Zeitplan von Bauherrin Palm Immobilien aus Schorndorf. Das namensgebende Waldhorn selbst bleibt erhalten – ebenso der angrenzende Festsaal. „Beide Baukörper stehen unter Denkmalschutz und bilden den räumlichen und identitären Kern des Quartiers“, sagt Palm-Geschäftsführer Daniel Mudroh. Alle übrigen Gebäude werden derzeit abgebrochen: Konkret bedeutet das, dass rund zwei Drittel des bisherigen Bestands weichen, ein Drittel bleibt erhalten. Dass die Abbrucharbeiten länger dauern als geplant, hat einen Grund. „Wir sind inzwischen an Stellen angelangt, die das Denkmal berühren", erklärt Architektin Tanja Gerst. „Da muss man einfach sehr sensibel vorgehen und schauen, dass man mit dem Bestandsgebäude so zärtlich als möglich umgeht.“ Konkret bedeutet das: Die an das Waldhorn anschließenden Gebäude werden Stockwerk für Stockwerk von oben nach unten abgetragen, bis man schließlich an der Gebäudekante zum Denkmal trennt – behutsam und ohne dessen Substanz zu gefährden. Erschwerend kommt hinzu, dass kaum Planunterlagen aus der Entstehungszeit vorliegen. Wie die angebauten Gebäude an das Waldhorn gegründet wurden, ist nicht belegt. Besondere Vorsicht ist deshalb im Bereich der Gewölbekeller geboten, die sich unter dem Altbau befinden. „Je weiter man nach unten kommt in die Gründungssituation, umso vorsichtiger muss man agieren", so Gerst. Ein weiterer Zeitfaktor sind die Entsorgungsanforderungen. Die angrenzenden Bestandsgebäude stammen überwiegend aus den 1950er und 1960er Jahren und enthalten ein Konglomerat unterschiedlichster Baustoffe – darunter Bitumen, Styropor sowie verschiedene Dämmmaterialien. Diese müssen gemäß geltender Entsorgungsrichtlinien strikt voneinander getrennt werden, was teilweise Handarbeit erfordert. Das ausführende Unternehmen, die Firma Terralog aus Wimsheim, leistet dabei aufwendige Vorarbeiten, bevor schweres Gerät zum Einsatz kommt. Das Waldhorn war über Generationen hinweg ein zentraler Treffpunkt für die Öschelbronner Bevölkerung. Die ehemalige Wirtschaft mit Metzgerei und großem Festsaal diente als Ort für Hochzeiten, Geburtstage, Taufen und Beerdigungen – kurz: als sozialer Mittelpunkt des Dorflebens. Der Baukörper besteht aus einem steinernen Sockel mit Gewölbekellern, darüber Mauerwerk und Holzkonstruktion. Durch langjährigen Leerstand und Schäden in der Dachhaut ist die hölzerne Bausubstanz an mehreren Stellen in Mittleidenschaft gezogen worden. „Wir sanieren dieses denkmalgeschützte Gebäude unter größtmöglicher Sorgfalt, um es wieder zum Leben zu erwecken und seinen Symbolwert für den ganzen Ort wiederherzustellen – als wichtigen raumbildenden Bestandteil des Straßenzugs“", betont Geschäftsführer Mudroh.

Foto: Palm-Immobilen

Bruchtalsee - Dammsicherung

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Baustellen, Bürgerinfo
icon.crdate09.03.2026

Zur Sicherung der Dammanlage sowie für die Beantragung einer neuen wasserrechtlichen Genehmigung für den Betrieb des Bruchtalsees, konnte in einem ersten Schritt die notwendige Rodung des Damms und Dammfußes noch während der Baum- und Strauchschnittperiode erfolgen. Im Laufe des Jahres werden die Baumstümpfe entfernt und weitere Bodenuntersuchungen zur Standsicherheit im Dammbereich durchgeführt. Der Rückschnitt und die dauerhafte Freihaltung wurde durch das Landratsamt Enzkreis gefordert, um die neuen Auflagen für den Stauseebetrieb umzusetzen. Für den Schutz von Flora und Fauna erfolgte sowohl vor als auch während der Arbeiten eine ökologische Baubegleitung. In den kommenden Wochen und Monaten werden in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt weitere Schritte zur Dammsicherung umgesetzt. Auch hierüber informiert die Gemeinde wieder ausführlich. Für die dadurch entstehenden Beeinträchtigungen bitten wir um Ihr Verständnis. Ortsbauamt

Bruchtalsee

Vollausbau "Ob der Ziegelhütte" und Teilausbau "Am Schießrain"

Aktuelles, Baustellen, Bürgerinfo
icon.crdate06.03.2026

- Baubeginn Mitte April 2026 - Bauzeit bis März 2027 (Witterungsabhängig ca. 1 Jahr)

Übersicht

Mikrozensus 2026

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate04.03.2026

Pressemitteilung 3/2026 - 08. Januar 2026 Mikrozensus 2026 startet In Deutschlands größter Haushaltebefragung werden im Jahr 2026 im Südwesten 62.000 Haushalte zu ihren Lebensumständen befragt. Im Rahmen des Mikrozensus werden seit dem 5. Januar 2026 wieder etwa 62.000 Haushalte durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg befragt. Seit seiner Einführung im Jahr 1957 erfasst der Mikrozensus wesentliche Daten wie Bildungsabschlüsse, Erwerbstätigkeit und den Familienstand. Die erteilten Auskünfte der Haushalte sind die Grundlage für vielfältige Auswertungen, Analysen und Meldungen zu den Lebensumständen der Menschen im Land. So wurde beispielsweise in der Pressemitteilung „Alleinlebende und Alleinerziehende besonders häufig von Armut gefährdet“ die Armutsgefährdung von Bevölkerungsgruppen thematisiert. Neben jährlich wiederkehrenden Themen erfolgt auch die Abfrage wechselnder Inhalte. 2026 wird die Erhebung beispielsweise um Fragen zur Wohnsituation der Menschen ergänzt. Der Mikrozensus liefert somit auch Ergebnisse zu Fragen der Wohnkosten und der Barrierefreiheit der Wohnsitze in Baden-Württemberg. Die Ergebnisse der Erhebung bilden die Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen des Bundes und der Länder. Sie sind somit für die Gestaltung zukünftiger gesellschaftlicher Entwicklungen von großer Wichtigkeit. Ein weiterer Aspekt, der in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung ist, ist die für viele Themen europaweite Vergleichbarkeit dieser Daten. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind nicht nur für Politik und Verwaltung von Relevanz, sondern auch für die Öffentlichkeit und die Wissenschaft. Um ein umfassendes Bild der Lebensrealitäten junger und älterer Menschen zu erhalten, ist die Teilnahme an der Befragung für alle Altersgruppen verpflichtend. Die Vertraulichkeit und der Schutz personenbezogener Daten sind fundamentale Prinzipien, die bei der Verarbeitung von Einzelangaben zwingend zu gewährleisten sind. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt erfolgt eine Anonymisierung. Dies bedeutet, dass es nicht mehr möglich ist, Rückschlüsse auf einzelne Personen zu ziehen. Die Auswahl der Bezirke sowie der dort wohnenden Haushalte, aus denen die Stichprobe gebildet wird, erfolgt mithilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens. In der Regel werden die ausgewählten Bezirke über einen Zeitraum von maximal vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt. Die Haushalte, die zum jeweiligen Zeitpunkt in den Bezirken wohnen, erhalten ein Anschreiben vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Befragung. Das Anschreiben enthält die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet. Die Zugangsdaten sind erforderlich, um sich auf der Website einzuloggen und die Meldung dort abzugeben. Es besteht alternativ zur Online-Meldung die Möglichkeit, die Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamtes oder das Ausfüllen eines Papierbogens zu erfüllen. Es genügt, wenn eine volljährige Person die Angaben für alle Haushaltsmitglieder abgibt. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Pressestelle Tel.: +49 711 641-2451 E-Mail: pressestelle@stala.bwl.de

Geschwindigkeitsüberwachung in den Enzkreis Gemeinden

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate16.02.2026

Das Landratsamt Enzkreis informiert quartalsweise im Rahmen des Verkehrsüberwachungskonzepts die Einwohner und Verkehrsteilnehmer der Gemeinde Niefern-Öschelbronn über die Auswertung der Mess-Aktivitäten bei der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung. Neben der Anzahl der Fahrzeuge für den Zeitraum der Überwachung und der aktiven Messdauer, werden Beanstandungen in Anzahl und Prozent ermittelt. Sondermessungen und teilstationäre Messeinsätze werden in der Aufstellung nicht berücksichtigt.

Geschwindigkeitsmessung

Inbetriebnahme der Druckerhöhungsanlage Mühlstraße

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate13.02.2026

Die Gemeindewerke Niefern-Öschelbronn informieren über die geplante Inbetriebnahme der Wasserdruckerhöhungsanlage in der Mühlstraße. Mit dieser Anlage wird ab dem 18.02.2026 der Wasserdruck im Gebiet Albrecht-Dürer-Straße, Schanzstraße, Luisenstraße, Haufentalstraße, Mühlstraße, Öschelbronner Weg, Schönblick, Ostendstraße, Hippberg und Schauinsland auf den vorgesehenen Solldruck schrittweise erhöht. Die betroffenen Anwohner werden in der kommenden Woche zusätzlich mit einer Wurfsendung informiert. Ortsbauamt

Sanierung von Friedhofswegen in Öschelbronn

Aktuelles, Baustellen, Bürgerinfo
icon.crdate10.02.2026

In der Zeit vom 16. Februar 2026 bis ca. 16. März 2026 werden mehrere Wegstrecken auf dem Öschelbronner Friedhofsgelände saniert. Die Sanierung ist notwendig, um die Sicherheit für alle Besucherinnen und Besucher sowie die Zugänglichkeit zu erhöhen. Die bisher in Pflaster ausgeführte Wegefläche wird, wie auch der restliche Bereich auf dem Friedhof, in Asphalt erneuert. Während der Bauarbeiten kann es zu Einschränkungen in einzelnen Bereichen des Friedhofs kommen. Selbstverständlich werden die Arbeiten während Trauerfeiern und Beerdigungen ruhen. Für die dadurch entstehenden Beeinträchtigungen bitten wir um Ihr Verständnis. Ortsbauamt

Baustelle

Bekanntmachung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen
icon.crdate08.01.2026

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Niefern-Öschelbronn, Friedenstraße 11, 75223 Niefern-Öschelbronn, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. Und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie Datum und die Art des Jubiläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Niefern-Öschelbronn, Friedenstraße 11, 75223 Niefern-Öschelbronn, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Niefern-Öschelbronn, Friedenstraße 11, 75223 Niefern-Öschelbronn, eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Niefern-Öschelbronn, Friedenstraße 11, 75223 Niefern-Öschelbronn, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Bürgermeisteramt Niefern-Öschelbronn - Ordnungs- und Sozialamt -

E-Auto laden: Stromkabel über Gehweg zulässig?

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate08.01.2026

Immer mehr Menschen entscheiden sich beim Neuwagenkauf mittlerweile für ein Elektrofahrzeug. Jedoch muss man sich vor dem Kauf auch Gedanken um den Ladevorgang machen. Nicht jeder hat die Möglichkeit, auf dem eigenen Grundstück eine sogenannte Wallbox zu errichten. Das E-Auto am Straßenrand über ein eigenes Ladekabel aufladen, ist rechtlich nicht möglich. Alles was auf den Gehweg oder in die Straße eingebracht wird, gilt als Sondernutzung, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht. Allerdings werden für über den Gehweg laufende Kabelleitungen und Kabelbrücken hierfür keine Ausnahmegenehmigungen erteilt. Mit einer Kabelbrücke wird für Personen in einem Rollstuhl oder mit einem Rollator die Barrierefreiheit eingeschränkt. Zudem würden Stolperfallen geschaffen. Diese öffentlichen Belange sind höher zu bewerten als das private Interesse, sein Elektrofahrzeug unmittelbar in der Nähe des Hauses aufladen zu können. Gleiches gilt auch für Wohnmobile und Wohnanhänger, auch hier darf das Stromkabel nicht über den Gehweg gelegt werden. Ebenso muss darauf geachtet werden, dass Wohnanhänger oder Wohnmobile nicht in den öffentlichen Gehweg hineinragen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main wies die zuletzt Klage eines Bürgers mit E-Auto aus den genannten Gründen ab. Die Sicherheit für Fußgänger sei höher zu bewerten als das private Interesse des E-Auto-Fahrers, seine Fahrzeuge unmittelbar vor seinem Haus aufladen zu können, so das Gericht.

Ladekabel über Gehweg unzulässig