Aktuelles: Gemeine Niefern-Öschelbronn

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Hier finden Sie unsere Newsartikel in der Übersicht.

Asiatische Hornisse breitet sich aus – bitte Sichtungen melden!

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate31.10.2024

Die Asiatische Hornisse, eine invasive gebietsfremde Art, hat sich im Jahr 2023 mas-siv in Baden-Württemberg ausgebreitet. Sie kann insbesondere Schäden an Honig-bienenvölkern, aber auch im Obst- und Weinbau verursachen. Im Frühjahr baut die Asiatische Hornisse kleine Primärnester an geschützten Stellen (z.B. an Decken von Garagen und Gartenhäuschen). Im Lauf des Sommers werden bis zu einem Meter große Sekundärnester im Freien, häufig hoch oben in Baumkronen, gebaut. Die Art verhält sich grundsätzlich wenig aggressiv und Stiche sind vergleichbar mit denen der heimischen Europäischen Hornisse oder Wespen, dennoch kann es in Einzel-fällen zu allergischen Reaktionen kommen. Von Nestern sollte Abstand gehalten und diese nur von Personen mit Fachkenntnis und Schutzausrüstung entfernt wer-den, um Attacken und Stiche zu vermeiden. Um möglichst rasch Maßnahmen zum Fang der Königinnen und Beseitigung der Nester der Asiatischen Hornisse zu veranlassen, bittet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft um Meldung von Sichtungen in Baden-Württemberg. Dies ist über die Meldeplattform auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt (LUBW), aber auch über die kostenlose „Meine Umwelt-App“ möglich: Weitere Informationen zur Asiatischen Hornisse und wie sich die Art von heimischen Insekten unterscheiden lässt finden sich auf der Homepage der LUBW https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse sowie auf der Homepage der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Ho-henheim unter https://bienenkunde.uni-hohenheim.de/vespavelutina. Dort finden sich auch weitere Informationen, wie Bürgerinnen und Bürger aktiv bei der Suche nach Tieren und Nestern mitwirken können. Seit April 2024 koordiniert die Landes-anstalt für Bienenkunde in Stuttgart-Hohenheim im Auftrag der Naturschutzverwal-tung das landesweite Management der Asiatischen Hornisse (Kontakt siehe Home-page).

Asiatische Hornisse - Europäische Hornisse

Sanierung Kanzlerweg - Erinnerung

Aktuelles, Baustellen, Bürgerinfo
icon.crdate24.10.2024

Durch die Neuverlegung der Wasserleitung im Kreuzungsbereich „Kanzlerweg – Kieselbronner Pfad“ muss der Verkehr des östlichen Kanzlerwegabschnitts bereits über die Umfahrung „Weinbergweg“ ausweichen.

Baustelle

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Gemeindewerke Niefern-Öschelbronn

Aktuelles, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate26.09.2024

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Gemeindewerke Niefern-Öschelbronn

Gemeindewerke Niefern-Öschelbronn

Baustelle Kanzlerweg

Aktuelles, Baustellen, Bürgerinfo
icon.crdate09.08.2024

Informationen zur Baustelle Kanzlerweg finden Sie hier.

Baustelle

Entnahme von Wasser aus Bächen, Seen und Flüssen

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen
icon.crdate06.08.2024

Entnahmen durch Abpumpen sind nach dem Wassergesetz Baden-Württemberg nur zulässig, wenn dafür eine ausdrückliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde erteilt wurde. Lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen wie Eimern und Gießkannen – also ohne Pumpe – ist als sogenannter „Gemeingebrauch“ ohne Genehmigung erlaubt. Das Aufstauen von Gewässern oder das Anlegen von Vertiefungen zum Zweck der Wasserentnahme sind generell verboten. Gartenbau, Forst- und Landwirtschaft dürfen, sofern dies aufgrund der Wasserführung unschädlich ist, Wasser aus oberirdischen Gewässern in geringen Mengen entnehmen. Die Missachtung dieser Regelungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden könne. -Ordnungsamt-

Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“

Aktuelles, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate26.07.2024

In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt. Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen.

An alle Hundebesitzer!

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen
icon.crdate18.07.2024

Vermehrt gehen beim Ordnungsamt Beschwerden über nicht beseitigten Hundekot und nicht angeleinte Hunde ein. Das Ordnungsamt erinnert alle Hundebesitzer an folgende Pflichten: - gemäß § 10 Abs. 3 der Polizeiverordnung der Gemeinde sind Hunde im Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen. Im Außenbereich dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, ebenfalls nicht frei umherlaufen. - gemäß § 11 der Polizeiverordnung hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, Radwegen, Spielplätzen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. - laut Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Diese Regelung gilt nicht nur für Menschen, sondern auch für mitgeführte und zu beaufsichtigende Hunde. Wer die freie Landschaft betritt ist außerdem verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle, dazu gehört auch Hundekot, wieder an sich zu nehmen und zu entfernen. Hundekot ist nicht nur für andere Mitbürger, insbesondere Kinder unappetitlich, sondern stellt auch eine Gefahr durch die mögliche Übertragung von Krankheitserregern wie z.B. Parvovirose dar. Hundekot ist, wie Sie wissen, ein Nährboden für Viren, Bakterien und Würmer. Zudem geht von dem Hundekot eine erhebliche Rutschgefahr aus. Nehmen Sie bitte handelsübliche Hundesets oder sonst geeignete Tüten, wie z.B. aus den aufgestellten ,,Hundetoiletten‘‘, mit und beseitigen Sie den Hundekot sofort nach dem Entstehen. Natürlich entbindet Sie die Zahlung der Hundesteuer nicht von diesen Pflichten. Denken Sie an Ihre Mitbürger und Ihr eigenes Interesse an einem sicheren und sauberen Ortsbild. Einen Standortplan über die aufgestellten Hundetoiletten finden unser auf unserer Homepage: https://www.niefern-oeschelbronn.de/fileadmin/Dateien/Website/Bilder/3_Leben_Wohnen/2023_Ortsplan_Hundekotbeutel.jpg Der Verstoß gegen diese Pflichten ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann, sondern kann auch gegenüber dem Hundehalter Schadensersatzansprüche von Mitbürgern auslösen, für die Sie haftbar sind. Wir bitten Sie höflich um Ihre Mitarbeit, damit ein sauberes Ortsbild für alle Mitbürger gewährleistet werden kann. Gemeinde Niefern-Öschelbronn -Ordnungsamt-

Ortsplan Hundekotbeutel

Wohnungen der Gemeinde zu vermieten

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen
icon.crdate18.07.2024

Auf der Homepage der Gemeinde Niefern-Öschelbronn unter Leben & Wohnen – Bauen & Wohnen – Mietwohnungen finden Sie die aktuell zur Vermietung stehenden Wohnungen der Gemeinde

QR-Code Mietwohungen

Nachbarschaftsverband Pforzheim beteiligt Öffentlichkeit erneut am Flächennutzungsplan „Wohnen“

Aktuelles, Bürgerinfo, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate05.07.2024

(stp/nbv). Die Stadt Pforzheim und die Gemeinden Birkenfeld, Ispringen und Niefern-Öschelbronn planen gemeinsam die städtebauliche Entwicklung für ihre Einwohnerinnen und Einwohner. Organisiert wird diese Planung im Nachbarschaftsverband Pforzheim (NBV). Dafür schreiben Stadt und Gemeinden den derzeit wirksamen Flächennutzungsplan fort.

Übersichtskarte

Ergebnis der Wahlprüfung der Gemeinderatswahl vom 09.06.2024

Aktuelles, Öffentliche Bekanntmachungen, Wahlen
icon.crdate05.07.2024

Wahlprüfungbescheid vom 04.07.2024