Wahlen: Gemeine Niefern-Öschelbronn

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Wichtiger Hinweis zum Versand und Rücklauf der Briefwahlunterlagen

icon.crdate16.01.2025

Am Sonntag, 23. Februar 2025, wird die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag stattfinden. Von Seiten des Bundes wurden die verkürzten Fristen formal festgesetzt: Damit ergibt sich für den Wahlkreis Pforzheim folgende Zeitschiene: 20. Januar 2025: An diesem Tag endet die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge. 24. Januar 2025: Der Kreiswahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge. 27. Januar 2025: Die Beschwerdefrist gegen die Zulassung oder Zurückweisung von Wahlvorschlägen endet. 30. Januar 2025: Der Landeswahlausschusses entscheidet über eventuell eingegangene Beschwerden. Diese Zeitschiene bedeutet, dass der Druck der Stimmzettel erst am 30. Januar 2025 nach der Sitzung des Landeswahlausschusses freigegeben werden kann. Die Stimmzettel werden frühestens im Laufe der Woche von Montag, 3. Februar bis Freitag, 7. Februar, zur Verfügung stehen. Daraus folgt der wichtige Hinweis für alle Wahlberechtigten, dass nur zwei bis zweieinhalb Wochen für den Versand der Briefwahlunterlagen und deren Rücklauf zur Verfügung stehen. -Wahlamt-

Wichtiger Hinweis zum Versand und Rücklauf der Briefwahlunterlagen

Am Sonntag, 23. Februar 2025, wird die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag stattfinden.

Von Seiten des Bundes wurden die verkürzten Fristen formal festgesetzt:

 

Damit ergibt sich für den Wahlkreis Pforzheim folgende Zeitschiene:

20. Januar 2025: An diesem Tag endet die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge.

24. Januar 2025: Der Kreiswahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge.

27. Januar 2025: Die Beschwerdefrist gegen die Zulassung oder Zurückweisung von Wahlvorschlägen endet.

30. Januar 2025: Der Landeswahlausschusses entscheidet über eventuell eingegangene Beschwerden.

 

Diese Zeitschiene bedeutet, dass der Druck der Stimmzettel erst am 30. Januar 2025 nach der Sitzung des Landeswahlausschusses freigegeben werden kann.

 

Die Stimmzettel werden frühestens im Laufe der Woche von Montag, 3. Februar bis Freitag, 7. Februar, zur Verfügung stehen. Daraus folgt der wichtige Hinweis für alle Wahlberechtigten, dass nur zwei bis zweieinhalb Wochen für den Versand der Briefwahlunterlagen und deren Rücklauf zur Verfügung stehen.

-Wahlamt-

Europawahlen

Stimmauszählung der Wahlvorschläge

Das vorläufige amtliche Endergebnis für die Wahlen zum Europäischen Parlament für die Gemeinde Niefern-Öeschelbronn steht fest. Hier können Sie die Stimmenverteilung einsehen.

Stimmauszählung der Wahlvorschläge (PDF-Dokument, 83,46 KB, 12.12.2019)

Bundestagswahlen

Präsentation Wahlergebnis

Über folgenden Link können Sie am Sonntag, den 26.09. nach 18:00 Uhr das Gemeindeergebnis zur Bundestagswahl verfolgen:

Wahlergebnisse (ab Sonntag, 26.09. nach 18:00 Uhr)

Landtagswahlen

Kein Eintrag vorhanden.

Kreistagswahlen

Ergebnis Kreistagswahl 2019

Das vorläufige amtliche Endergebnis für die Wahl zum Kreistag für die Gemeinde Niefern-Öschelbronn (Enzkreis, Wahlkreis 3) steht fest. Sie können die Stimmenverteilung hier einsehen.

Kreistagswahl 2019: Ergebnis (PDF-Dokument, 86,28 KB, 12.12.2019)

Wahlstatistik

  • Wahlberechtigte: 9.468
  • Wähler insgesamt: 5.1407
  • Wahlbeteiligung: 53,94%
  • Gültige Stimmzettel: 4.999
  • Ungültige Stimmzettel: 108

Gemeinderatswahlen

Gemeinderatswahlen 2024

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024

  

Gemeinderatswahlen 2019

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 26.05.2019

Niefern-Öschelbronn - Landkreis Enzkreis

Öffentliche Bekanntmachung Ergebnis Gemeinderatswahl 26.05.2019 (PDF-Dokument, 28,48 KB, 13.12.2019)

Ergebnis Gemeinderatswahl 2019

Das vorläufige amtliche Endergebnis für die Wahl zum Gemeinderat steht fest. Sie können die Stimmenverteilung hier einsehen.

Gemeinderatswahl 2019: Ergebnis (PDF-Dokument, 105,28 KB, 13.12.2019)

Wahlstatistik

  • Wahlberechtigte: 9.449
  • Wähler insgesamt: 5.112
  • Wahlbeteiligung: 54,10%
  • Gültige Stimmzettel: 4.979
  • Ungültige Stimmzettel: 133

Bürgermeisterwahlen

Bürgermeisterwahl 2024

Wegen Ablauf der Amtszeit wird die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) der Gemeinde Niefern-Öschelbronn notwendig.

Der Gemeinderat der Gemeinde Niefern-Öschelbronn hat in seiner Sitzung am 19.Dezember 2023 den Termin für die Bürgermeisterwahl 2024 festgelegt. Die Wahlen werden nach den kürzlich durch den Landtag beschlossenen Neuregelungen des Kommunalwahlrechts durchgeführt.

Die Wahl findet am Sonntag, 14. April 2024 statt.

Sollte im ersten Wahlgang keine Bewerber (m/w/d) mehr als 50 Prozent der Stimmen erhalten, dann findet am 12. Mai 2024 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt. Eine Neubewerbung für diese Stichwahl ist damit im Gegensatz zum früheren Wahlrecht nicht möglich. Auch ein Rückzug ist ausgeschlossen.

Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab KW 13 beantragt werden.

 

Weitere Informationen werden zu gegebener Zeit öffentlich bekannt gegeben.