Ortsrecht
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Bekanntmachung: Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „054 Herrenwingert 28“ und Örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „054 Herrenwingert 28“, Gemarkung Niefern, gemäß § 13 a BauGB
icon.crdate27.01.2022
Der Gemeinderat hat am 21.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für den qualifizierten vorhabenbezoge-nen Bebauungsplan „054 Herrenwingert 28“, Gemarkung Niefern, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung, sowie für die Örtlichen Bauvorschriften ge-fasst. Planziel ist die Entwicklung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ durch Nutzung von Innenentwick-lungspotentialen. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird im beschleunigten Verfahren nicht durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Bekanntmachung:
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „054 Herrenwingert 28“ und Örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„054 Herrenwingert 28“, Gemarkung Niefern, gemäß § 13 a BauGB
Der Gemeinderat hat am 21.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für den qualifizierten vorhabenbezoge-nen Bebauungsplan „054 Herrenwingert 28“, Gemarkung Niefern, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung, sowie für die Örtlichen Bauvorschriften ge-fasst. Planziel ist die Entwicklung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ durch Nutzung von Innenentwick-lungspotentialen.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird im beschleunigten Verfahren nicht durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Bekanntmachung: Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „054 Herrenwingert 28“ und Örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „054 Herrenwingert 28“, Gemarkung Niefern, gemäß § 13 a BauGB
icon.crdate27.01.2022
Der Gemeinderat hat am 21.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für den qualifizierten vorhabenbezoge-nen Bebauungsplan „054 Herrenwingert 28“, Gemarkung Niefern, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung, sowie für die Örtlichen Bauvorschriften ge-fasst. Planziel ist die Entwicklung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ durch Nutzung von Innenentwick-lungspotentialen. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird im beschleunigten Verfahren nicht durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Bekanntmachung:
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „054 Herrenwingert 28“ und Örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„054 Herrenwingert 28“, Gemarkung Niefern, gemäß § 13 a BauGB
Der Gemeinderat hat am 21.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für den qualifizierten vorhabenbezoge-nen Bebauungsplan „054 Herrenwingert 28“, Gemarkung Niefern, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung, sowie für die Örtlichen Bauvorschriften ge-fasst. Planziel ist die Entwicklung eines „Allgemeinen Wohngebietes“ durch Nutzung von Innenentwick-lungspotentialen.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird im beschleunigten Verfahren nicht durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.