Öffentliche & Amtliche Bekanntmachungen: Gemeine Niefern-Öschelbronn

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Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Niefern-Öschelbronn

icon.crdate26.06.2024

Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Niefern-Öschelbronn

Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Niefern-Öschelbronn

Der Gemeinderat der Gemeinde Niefern-Öschelbronn als Verwalter der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Niefern-Öschelbronn hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 beschlossen, die Jagdgenossenschaft zu einer Versammlung einzuladen.

Die Versammlung findet statt am

Mittwoch, den 17.07.2024 um 19.00 Uhr (Einlass ab 18.30 Uhr) im Kulturbahnhof, Ortsteil Niefern, Bahnhofstr. 40, 75223 Niefern-Öschelbronn.

Tagesordnung Jagdgenossenschaftsversammlung

  1. Begrüßung
  2. Beststellung der form- und fristgerechten Einladung
  3. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
  4. Beratung und Beschlussfassung über die erneute Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat für 6 Jahre gem. § 15 Jagd- und Wildtiermana-gementgesetz Baden-Württemberg (JWMG)
  5. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Jagdgenossenschaftssatzung
  6. Über folgende Punkte, die in die Zuständigkeit der Versammlung der Jagdgenossen fallen, wird beraten und beschlossen:
  •     a) Art der Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks  
  •     Die Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks kann durch Verpachtung, Beauftragung und Ruhen der Jagd erfolgen.
  •     b) Zustimmung zur Eingliederung eines an den gemeinschaftlichen Jagdbezirk angrenzenden Eigenjagdbezirks nach § 10 Abs.4 JWMG

Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nichtöffentlich.

Mitglieder der Jagdgenossenschaft Niefern-Öschelbronn (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke, ausgenommen Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf. Die Zugangsberechtigungen der Jagdgenossen wird beim Einlass geprüft. Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Da die Anwesenheit der Jagdgenossen zur Ausgabe der Stimmzettel am Eingang registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten.

Zwischenzeitlich, d.h. nach Aufstellung des Jagdkatasters im Grundbuch eingetragene Änderungen von Eigentumsverhältnissen, können bei der Stimmkartenausgabe nur
berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungs-bekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.

Jagdgenossen, die an der Versammlung teilnehmen wollen, werden aus Verfahrensgründen gebeten, sich bis spätestens 13.07.2024 unter Angabe von Namen, Adresse und Angabe der Grundstücke (Gemarkung, Flurstücksnummer) bei der Gemeindeverwaltung Niefern-Öschelbronn, Rechnungsamt (E-Mail: erika.fischer@niefern-oeschelbronn.de oder ra@niefern-oeschelbronn.de ) anzumelden.

Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei Beschlussfassung vertretenen Grundflächen. Stimmenthaltungen werden als Ablehnung gewertet.
Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme, kann sein Stimmrecht aber auch durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben lassen. Jeder anwesende Jagdgenosse kann höchstens zwei abwesende Jagdgenossen vertreten. Sind für Grundflächen mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, müssen – sofern sie bei der Versammlung nicht alle anwesend sind – Vollmachten vorgelegt werden. Dies gilt auch für Ehegatten und/oder sonstige Miteigentümer.

Für weitere Informationen rund um die Versammlung der Jagdgenossenschaft steht Ihnen Frau Fischer (Telefon: 07233/962221, E-Mail: erika.fischer@niefern-oeschelbronn.de ) gerne zur Verfügung.

Niefern-Öschelbronn, den 24.06.2024
gez.
Birgit Mertens
Bürgermeisterin

Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Niefern-Öschelbronn

icon.crdate26.06.2024

Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Niefern-Öschelbronn

Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Niefern-Öschelbronn

Der Gemeinderat der Gemeinde Niefern-Öschelbronn als Verwalter der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Niefern-Öschelbronn hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 beschlossen, die Jagdgenossenschaft zu einer Versammlung einzuladen.

Die Versammlung findet statt am

Mittwoch, den 17.07.2024 um 19.00 Uhr (Einlass ab 18.30 Uhr) im Kulturbahnhof, Ortsteil Niefern, Bahnhofstr. 40, 75223 Niefern-Öschelbronn.

Tagesordnung Jagdgenossenschaftsversammlung

  1. Begrüßung
  2. Beststellung der form- und fristgerechten Einladung
  3. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der durch sie gehaltenen Flächen
  4. Beratung und Beschlussfassung über die erneute Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat für 6 Jahre gem. § 15 Jagd- und Wildtiermana-gementgesetz Baden-Württemberg (JWMG)
  5. Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Jagdgenossenschaftssatzung
  6. Über folgende Punkte, die in die Zuständigkeit der Versammlung der Jagdgenossen fallen, wird beraten und beschlossen:
  •     a) Art der Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks  
  •     Die Nutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks kann durch Verpachtung, Beauftragung und Ruhen der Jagd erfolgen.
  •     b) Zustimmung zur Eingliederung eines an den gemeinschaftlichen Jagdbezirk angrenzenden Eigenjagdbezirks nach § 10 Abs.4 JWMG

Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nichtöffentlich.

Mitglieder der Jagdgenossenschaft Niefern-Öschelbronn (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke, ausgenommen Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf. Die Zugangsberechtigungen der Jagdgenossen wird beim Einlass geprüft. Jedes an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossenschaft muss sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Da die Anwesenheit der Jagdgenossen zur Ausgabe der Stimmzettel am Eingang registriert werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten.

Zwischenzeitlich, d.h. nach Aufstellung des Jagdkatasters im Grundbuch eingetragene Änderungen von Eigentumsverhältnissen, können bei der Stimmkartenausgabe nur
berücksichtigt werden, wenn entsprechende Grundbuchauszüge, Eintragungs-bekanntmachungen oder Erbscheine vorgelegt werden.

Jagdgenossen, die an der Versammlung teilnehmen wollen, werden aus Verfahrensgründen gebeten, sich bis spätestens 13.07.2024 unter Angabe von Namen, Adresse und Angabe der Grundstücke (Gemarkung, Flurstücksnummer) bei der Gemeindeverwaltung Niefern-Öschelbronn, Rechnungsamt (E-Mail: erika.fischer@niefern-oeschelbronn.de oder ra@niefern-oeschelbronn.de ) anzumelden.

Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei Beschlussfassung vertretenen Grundflächen. Stimmenthaltungen werden als Ablehnung gewertet.
Miteigentümer oder Gesamthandseigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenosse nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebene Stimme wird nicht gezählt. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme, kann sein Stimmrecht aber auch durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben lassen. Jeder anwesende Jagdgenosse kann höchstens zwei abwesende Jagdgenossen vertreten. Sind für Grundflächen mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, müssen – sofern sie bei der Versammlung nicht alle anwesend sind – Vollmachten vorgelegt werden. Dies gilt auch für Ehegatten und/oder sonstige Miteigentümer.

Für weitere Informationen rund um die Versammlung der Jagdgenossenschaft steht Ihnen Frau Fischer (Telefon: 07233/962221, E-Mail: erika.fischer@niefern-oeschelbronn.de ) gerne zur Verfügung.

Niefern-Öschelbronn, den 24.06.2024
gez.
Birgit Mertens
Bürgermeisterin