Der Gemeinderat der Gemeinde Niefern-Öschelbronn hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 beschlossen, die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Niefern-Öschelbronn im Internet unter www.niefern-oeschelbronn.de zu veröffentlichen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung, sofern nicht ein anderer Tag bestimmt ist.
Die Wortlaute der öffentlichen Bekanntmachungen können im Hauptamt der Gemeinde Niefern-Öschelbronn während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden. Sie werden gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt oder postalisch übermittelt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis als Anlage der Verwaltungsgebührensatzung.
Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung