Ortsrecht
Hier geht es zum Ortsrecht der Gemeinde Niefern-Öschelbronn
Tauben bitte nicht füttern
icon.crdate24.09.2025
Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden, so ist es unter § 14 der Polizeiverordnung der Gemeinde geregelt. Wer sich nicht an diese Bestimmung hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 17 Abs. 1 OWiG mit Geldbußen zwischen 5 und 1.000 Euro bestraft werden kann. Aber auch aus Gründen der Vernunft sollte das Füttern von Tauben in der Gemeinde vermieden werden: Zum einen können Brot und andere Lebensmittel im Magen der Tiere gären und ihnen großen Schaden zufügen. Zum anderen sorgt das Füttern für eine übermäßige Population der Tiere, die oft Krankheitserreger übertragen und zudem den Innenbereich mit Taubenkot verschmutzen. Die große Taubenpopulation hat ein weiteres Problem zur Folge. Da eine Taube im Durchschnitt zwölf Kilo Kot pro Jahr hinterlässt, werden Grünflächen und öffentliche Plätze stärker verschmutzt. Hinzu kommen Verunreinigungen an Fassaden, vor allem von historischen Gebäuden und Denkmälern. Die im Taubenkot enthaltene Harnsäure zerfrisst Steine. Taubenkot enthält zudem eine Mischung potentiell krankheitserregender Pilze und Bakterien – unter anderem Salmonellen und Tuberkulose-Erreger. Besonders problematisch ist getrockneter Taubenkot, der als Staub eingeatmet Lungenerkrankungen auslösen kann. Zum Schutz der Menschen, Vögel und Gebäude ist das Füttern von Tauben daher durch die Polizeiverordnung verboten. Etwaige Verstöße gegen die Polizeiverordnung können Sie dem Ordnungsamt, 07233/9622-31 /-39 oder per E-Mail an osa@niefern-oeschelbronn.de melden.
Tauben bitte nicht füttern
Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden, so ist es unter § 14 der Polizeiverordnung der Gemeinde geregelt. Wer sich nicht an diese Bestimmung hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 17 Abs. 1 OWiG mit Geldbußen zwischen 5 und 1.000 Euro bestraft werden kann.
Aber auch aus Gründen der Vernunft sollte das Füttern von Tauben in der Gemeinde vermieden werden: Zum einen können Brot und andere Lebensmittel im Magen der Tiere gären und ihnen großen Schaden zufügen. Zum anderen sorgt das Füttern für eine übermäßige Population der Tiere, die oft Krankheitserreger übertragen und zudem den Innenbereich mit Taubenkot verschmutzen.
Die große Taubenpopulation hat ein weiteres Problem zur Folge. Da eine Taube im Durchschnitt zwölf Kilo Kot pro Jahr hinterlässt, werden Grünflächen und öffentliche Plätze stärker verschmutzt. Hinzu kommen Verunreinigungen an Fassaden, vor allem von historischen Gebäuden und Denkmälern. Die im Taubenkot enthaltene Harnsäure zerfrisst Steine. Taubenkot enthält zudem eine Mischung potentiell krankheitserregender Pilze und Bakterien – unter anderem Salmonellen und Tuberkulose-Erreger. Besonders problematisch ist getrockneter Taubenkot, der als Staub eingeatmet Lungenerkrankungen auslösen kann.
Zum Schutz der Menschen, Vögel und Gebäude ist das Füttern von Tauben daher durch die Polizeiverordnung verboten.
Etwaige Verstöße gegen die Polizeiverordnung können Sie dem Ordnungsamt, 07233/9622-31 /-39 oder per E-Mail an osa(@)niefern-oeschelbronn.de melden.
Tauben bitte nicht füttern
icon.crdate24.09.2025
Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden, so ist es unter § 14 der Polizeiverordnung der Gemeinde geregelt. Wer sich nicht an diese Bestimmung hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 17 Abs. 1 OWiG mit Geldbußen zwischen 5 und 1.000 Euro bestraft werden kann. Aber auch aus Gründen der Vernunft sollte das Füttern von Tauben in der Gemeinde vermieden werden: Zum einen können Brot und andere Lebensmittel im Magen der Tiere gären und ihnen großen Schaden zufügen. Zum anderen sorgt das Füttern für eine übermäßige Population der Tiere, die oft Krankheitserreger übertragen und zudem den Innenbereich mit Taubenkot verschmutzen. Die große Taubenpopulation hat ein weiteres Problem zur Folge. Da eine Taube im Durchschnitt zwölf Kilo Kot pro Jahr hinterlässt, werden Grünflächen und öffentliche Plätze stärker verschmutzt. Hinzu kommen Verunreinigungen an Fassaden, vor allem von historischen Gebäuden und Denkmälern. Die im Taubenkot enthaltene Harnsäure zerfrisst Steine. Taubenkot enthält zudem eine Mischung potentiell krankheitserregender Pilze und Bakterien – unter anderem Salmonellen und Tuberkulose-Erreger. Besonders problematisch ist getrockneter Taubenkot, der als Staub eingeatmet Lungenerkrankungen auslösen kann. Zum Schutz der Menschen, Vögel und Gebäude ist das Füttern von Tauben daher durch die Polizeiverordnung verboten. Etwaige Verstöße gegen die Polizeiverordnung können Sie dem Ordnungsamt, 07233/9622-31 /-39 oder per E-Mail an osa@niefern-oeschelbronn.de melden.
Tauben bitte nicht füttern
Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden, so ist es unter § 14 der Polizeiverordnung der Gemeinde geregelt. Wer sich nicht an diese Bestimmung hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 17 Abs. 1 OWiG mit Geldbußen zwischen 5 und 1.000 Euro bestraft werden kann.
Aber auch aus Gründen der Vernunft sollte das Füttern von Tauben in der Gemeinde vermieden werden: Zum einen können Brot und andere Lebensmittel im Magen der Tiere gären und ihnen großen Schaden zufügen. Zum anderen sorgt das Füttern für eine übermäßige Population der Tiere, die oft Krankheitserreger übertragen und zudem den Innenbereich mit Taubenkot verschmutzen.
Die große Taubenpopulation hat ein weiteres Problem zur Folge. Da eine Taube im Durchschnitt zwölf Kilo Kot pro Jahr hinterlässt, werden Grünflächen und öffentliche Plätze stärker verschmutzt. Hinzu kommen Verunreinigungen an Fassaden, vor allem von historischen Gebäuden und Denkmälern. Die im Taubenkot enthaltene Harnsäure zerfrisst Steine. Taubenkot enthält zudem eine Mischung potentiell krankheitserregender Pilze und Bakterien – unter anderem Salmonellen und Tuberkulose-Erreger. Besonders problematisch ist getrockneter Taubenkot, der als Staub eingeatmet Lungenerkrankungen auslösen kann.
Zum Schutz der Menschen, Vögel und Gebäude ist das Füttern von Tauben daher durch die Polizeiverordnung verboten.
Etwaige Verstöße gegen die Polizeiverordnung können Sie dem Ordnungsamt, 07233/9622-31 /-39 oder per E-Mail an osa(@)niefern-oeschelbronn.de melden.





