Öffentliche & Amtliche Bekanntmachungen: Gemeine Niefern-Öschelbronn

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Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Rathaus

Hier finden Sie unsere Newsartikel in der Übersicht.

Öffentliche Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans „052 WA Bitscher“ im Regelverfahren

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate26.05.2026

Öffentliche Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans „052 WA Bitscher“ im Regelverfahren

Öffentliche Bekanntmachung: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans „131 Waldhorn“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate22.05.2026

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans „131 Waldhorn“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Wahlbekanntmachung

Aktuelles, Öffentliche Bekanntmachungen, Wahlen
icon.crdate17.02.2026

Wahlbekanntmachung zur Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg am 8. März 2026.

Stimmkreuz

Repräsentative Wahlstatistik für die Landtagswahl 2026 im Briefwahlbezirk 900-01

Aktuelles, Öffentliche Bekanntmachungen, Wahlen
icon.crdate28.01.2026

Der Briefwahlbezirk 900-01 (dies betrifft Briefwähler aus den Urnenwahlbezirken 001-01, 001-02, 001-03) wurde vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg als repräsentativer Wahlbezirk für die Wahlstatistik zur Landtagwahl am 08. März 2026 ausgewählt.

Stimmkreuz

BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 8. März 2026

Aktuelles, Öffentliche Bekanntmachungen, Wahlen
icon.crdate27.01.2026

1. Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl der Gemeinde Niefern-Öschelbronn wird in der Zeit vom 16.02.2026 (20. Tag vor der Wahl) bis 20.02.2026 (16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Niefern, Wahlamt, Friedenstr. 11, 75223 Niefern-Öschelbronn für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten.

Stimmkreuz

Amtliche Mitteilungen aus dem Rathaus

Hier finden Sie unsere Newsartikel in der Übersicht.

Schließung am 17.07.2026

Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate09.07.2026

Wegen des Betriebsausfluges der Gemeindeverwaltung bleiben das Rathaus Niefern, das Bürgerbüro Öschelbronn, die Gemeindewerke Öschelbronn, die Kindertagesstätten Sausewind, Pusteblume und Springbrunnen sowie das Krippenhaus Springbrunnen am Freitag, 17.07.2026 geschlossen! Der Bereitschaftsdienst der Gemeindewerke ist erreichbar unter den Rufnummern: Stromversorgung 0171-2730284 Wasserversorgung 0171-7521370 Hauptamt

Logo

Verkauf von 3 Einzelgaragen und 2 Doppelgaragen

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate07.07.2026

Die Gemeinde bietet die im Frühjahr errichteten Garagen in der Weichertstraße zum Verkauf an. Ausstattung: • Sektionaltor mit Handsender • Jedes Grundstück verfügt über einen separaten Stromanschluss mit Zähler • Der Einbau einer Wallbox (max. 11 kW) ist möglich Besichtigungstermine: Donnerstag, 16. Juli, 23. Juli und 30. Juli 2026 jeweils von 17.00-17.45 Uhr Bei Interesse stehen Ihnen die Unterlagen zum Download auf der Homepage der Gemeinde zur Verfügung, www.niefern-oeschelbronn.de. Alternativ können Sie die Unterlagen per E-Mail anfordern, bva@niefern-oeschelbronn.de oder im Rathaus, Friedenstraße 11, Zimmer 115 abholen. ABGABETERMIN: 07. August 2026 (Eingangsstempel) Bauverwaltung Niefern-Öschelbronn, Friedenstraße 11, 75223 Niefern-Öschelbronn bva@niefern-oeschelbronn.de; Telefon 07233 / 9622-63

Garagen Weichertstraße

Spatenstich Wasserhochbehälter

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Baustellen, Bürgerinfo
icon.crdate17.06.2026

Zur Modernisierung der Wasserversorgungsinfrastruktur in Niefern-Öschelbronn hat der Gemeinderat im Jahr 2022 eine Umstrukturierung des Wasserversorgungsnetzes beschlossen. Ziel ist die Absicherung der Versorgung über Redundanzen und größere Speichervolumen. Diese werden durch den Bau eines neuen Wasserhochbehälters mit 3000m³ erreicht, sowie einer Druckerhöhungsanlage im Gewann „Auf der Höhe“, und den Neubau zweier Frischwasserkammern à 250m³ im Wasserwerk Eichwiesen und zweier Wasserdruckerhöhungsanlagen in Niefern und Niefern-Vorort. Die beiden letzteren sind seit diesem Frühjahr bereits in Betrieb. Auch die Versorgungsleitungen für den Wasserhochbehälter sind bereits verlegt. Mit dem Spatenstich am 9. Juni beginnen nun die Tiefbauarbeiten. Die Rohbaukosten sind mit rund 2,6 Mio € veranschlagt.

Bürgermeister Uwe Engelsberger, Vertreter des Gemeinderates, Mitarbeiter des Ortsbauamtes sowie des Bauunternehmens Hirschberger beim Spatenstich

Information zur invasiven Ameisenart ,,Tapinoma Magnum‘‘

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate02.06.2026

Im Ortsteil Öschelbronn wurde erstmals die invasive Ameisenart ,,Tapinoma magnum‘‘ nachgewiesen. Die Gemeinde informiert Bürgerinnen und Bürger über mögliche Risiken und bittet um Mithilfe bei der Eindämmung der Ausbreitung. Die ursprünglich aus dem Mittelmeerraum stammende Ameisenart breitet sich seit einigen Jahren zunehmend in Deutschland aus. Besonders betroffen sind Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen. Fachleute warnen vor sogenannten „Superkolonien“, die aus Hunderttausenden, bis Millionen Tieren bestehen können. Die Art nistet überwiegend im Boden, insbesondere in sandigen Bereichen oder unter Pflasterflächen. Bei passenden Voraussetzungen können die Tiere auch in Gebäude eindringen. Gefahr für Infrastruktur Die invasive Ameisenart gilt zwar für Menschen als weitgehend ungefährlich, kann jedoch erhebliche Schäden anrichten. In mehreren Städten kam es bereits zu Problemen an Strom- und Internetleitungen sowie zu Schäden an Gehwegen und Gebäuden. So erkennt man die Ameisenart Die Tiere sind vollständig schwarz und etwa zwei bis vier Millimeter groß und können innerhalb eines Vorkommens unterschiedlich groß sein. Gleich große Tiere deuten häufig auf andere einheimische Arten hin. Typisch sind breite, stark frequentierte, mehrspurige Ameisenstraßen, sowie mehrere Nester in unmittelbarer Nähe. Die einheimischen unproblematischen Arten bewegen sich einspurig. Beim Zerdrücken entsteht häufig ein süßlich-chemischer Geruch. Ausbreitung verhindern Die Gemeinde empfiehlt • Pflanzgefäße und Wurzelballen sorgfältig kontrollieren, da die Ameisen häufig über Pflanzenhandel eingeschleppt werden. • Nahrungsquellen Reduzieren o Müllbehälter gut verschließen o Gartenabfälle ausschließlich über offizielle Sammelstellen entsorgen o Keine organischen Abfälle im Garten lagern o Blattläuse bei Befall reduzieren o Barrieren wie Leimringe oder Kieselgur regelmäßig erneuern • Grünschnitt richtig entsorgen o Schnittgut vor der Entsorgung kontrollieren, da Ameisen häufig im Wurzelbereich nisten. o Rückschnittarbeiten bieten sich besonders in den Wintermonaten an, wenn die Aktivität der Tiere geringer ist. Hinweise zum Umgang Der Umgang mit Tapinoma magnum erfordert je nach Situation unterschiedliche Maßnahmen. • Insektizide Der eigenständige Einsatz von chemischen Mitteln ist nicht zu empfehlen. Handelsübliche Produkte wirken bei großen Kolonien oft nur eingeschränkt und können zudem andere Insekten beeinträchtigen. Fachbetriebe sind hier die geeigneten Ansprechpartner. • Hausmittel Substanzen wie Essig, Zimt oder Natron können kurzfristig wirken, führen jedoch in der Regel nicht zu einer dauerhaften Lösung. • Heißwasser Bei frei zugänglichen Nestern kann heißes Wasser eingesetzt werden, um die Anzahl der Ameisen zu verringern. Dabei ist auf mögliche Schäden an Pflanzen sowie auf die eigene Sicherheit zu achten. • Kieselgur Dieses Pulver entzieht den Ameisen Feuchtigkeit und wird vor allem in Innenräumen oder geschützten Bereichen eingesetzt. Der entstehende Staub sollte nicht eingeatmet werden. • Nematoden Mikroskopisch kleine Fadenwürmer können im Boden angewendet werden und beeinflussen die Entwicklung der Ameisenlarven. Sie gelten als unbedenklich für Menschen und Haustiere und eignen sich insbesondere für Grünflächen. Hinweise für Bürgerinnen und Bürger Wer einen Verdacht auf Tapinoma magnum hat, sollte Fotos der Tiere und ihrer Nester anfertigen und diese zur fachlichen Bestimmung an entsprechende Stellen weiterleiten. Wichtig ist eine eindeutige Identifikation, damit nicht versehentlich heimische Ameisenarten bekämpft werden. Von eigenständigen Einsätzen mit Insektiziden wird ausdrücklich abgeraten. Experten empfehlen stattdessen kontrollierte Maßnahmen wie Heißwasserbehandlungen, Kieselgur oder Nematoden. Verdachtsfälle melden Beobachtungen aus der Bevölkerung tragen dazu bei, die Verbreitung besser zu erfassen. 1. Fotos aufnehmen Platzieren Sie ein kleines Blatt Karopapier (ca. 5 cm) mit einem zuckerhaltigen Lockstoff wie Honig oder Sirup in der Nähe eines Nesteingangs oder einer Ameisenstraße. Nach kurzer Zeit sammeln sich dort meist mehrere Tiere. Fotografieren Sie diese aus verschiedenen Perspektiven (von oben und von der Seite). 2. Bilder überprüfen lassen Senden Sie die Fotos zusammen mit Angaben zum Fundort an das Forschungsprojekt „Tapinoma“ der Naturkundemuseen Stuttgart und Karlsruhe: tapinoma(@)smns-bw.de Sie erhalten eine Rückmeldung zur Artbestimmung. Alternativ gibt es auch eine Meldeplattform: https://artenkenntnis.info/de/anfragen/tapinoma-melden 3. Fund melden Bestätigte Nachweise sollten zusätzlich an die Gemeinde Niefern-Öschelbronn gemeldet werden: E-Mail: osa@niefern-oeschelbronn.de Telefon: 07233 9622-31 / 39 Bitte senden Sie uns den genauen Fundort, die Bestätigung des Museums und Fotos zu.

Tapinoma magnum Bild: A. Bellerheim / SMNS

Warnung vor dem Eichenprozessionsspinner – Erhöhte Vorsicht in Waldgebieten und auf Friedhöfen

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate02.06.2026

Die Gemeinde warnt aktuell vor vermehrten Vorkommen des Eichenprozessionsspinners. Trotz bereits ergriffener Maßnahmen sind insbesondere folgende Bereiche betroffen: • Friedhöfe in Niefern und Öschelbronn • Bestattungswald Öschelbronn • Verschiedene Waldgebiete Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner Die Raupen des Schädlings besitzen feine Brennhaare, die bei Berührung oder durch die Luft verbreitet schwere gesundheitliche Beschwerden auslösen können. Betroffen sind sowohl Menschen als auch Tiere. Mögliche Symptome sind: Hautreizungen, Juckreiz, Augenreizungen, Allergische Reaktionen, Atemwegsbeschwerden (bis hin zu Asthma), Reizungen der Mund- und Nasenschleimhaut (können zu Bronchitis, schmerzhaftem Husten oder Asthma führen). Bei schweren Reaktionen: Schwindel, Fieber, Müdigkeit. Verhaltensregeln zur Vorbeugung • Befallene Gebiete meiden und sich nicht unter befallenen Bäumen aufhalten. • Auf keinen Fall Raupen oder Gespinstnester berühren. • Bei Hautkontakt: o Sofort duschen o Kleidung wechseln o Schuhe reinigen • Hinweisschilder beachten Zur Eindämmung des Eichenprozessionsspinners werden weitere geeignete Maßnahmen auf den Friedhöfen eingeleitet. Erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht sind aktuell besonders wichtig!

Eichenprozessionsspinner

Öffentliche Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans „052 WA Bitscher“ im Regelverfahren

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate26.05.2026

Öffentliche Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans „052 WA Bitscher“ im Regelverfahren

Öffentliche Bekanntmachung: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans „131 Waldhorn“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate22.05.2026

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplans „131 Waldhorn“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Neuer Taxitarif im Enzkreis

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate21.05.2026

Das Landratsamt Enzkreis hat eine neue Rechtsverordnung über den Taxitarif bekanntgegeben. Die Rechtsverordnung wurde am 11.05.2026 veröffentlicht und tritt zum 01.07.2026 in Kraft. Die vollständige öffentliche Bekanntmachung ist auf der Internetseite des Landratsamt Enzkreis unter folgendem Link abrufbar: https://www.enzkreis.de/Landkreis-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen/

Änderung der Haus- und Badeordnung für das Frei- und Hallenbad Niefern-Öschelbronn

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate29.04.2026

Der Gemeinderat hat in der Gemeinderatssitzung am 21.04.2026 folgende Änderung der Haus- und Badeordnung für das Frei- und Hallenbad Niefern-Öschelbronn beschlossen:

Raucherzonen Freibad

Der nächste Urlaub kommt bestimmt!

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate29.04.2026

Bitte überprüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Für die Neubeantragung bei der Gemeindeverwaltung benötigen Sie: • Persönliches Erscheinen: Aufgrund der erforderlichen Unterschrift und der Abnahme von Fingerabdrücken ist ein Termin vor Ort notwendig. • Biometrisches Lichtbild: Ein aktuelles digitales Lichtbild (Übermittlung per QR-Code). Alternativ können Sie Ihr Foto direkt an unseren Self-Service-Terminals in Niefern oder Öschelbronn erstellen. • Altdokument: Bitte bringen Sie Ihren bisherigen Ausweis oder Reisepass mit. Gebührenübersicht: • Personalausweis (ab 24 J.): 46,00 € (10 Jahre gültig) • Personalausweis (unter 24 J.): 27,60 € (6 Jahre gültig) • Reisepass (ab 24 J.): 70,00 € (10 Jahre gültig) • Reisepass (unter 24 J.): 37,50 € (6 Jahre gültig) Wichtiger Hinweis zur Dauer: Die Bearbeitungszeit durch die Bundesdruckerei in Berlin beträgt aktuell ca. 3 bis 4 Wochen. Bitte planen Sie dies in Ihre Reisevorbereitungen ein! ________________________________________ Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne: • Bürgerbüro Niefern: 07233 / 9622 -32, -33 oder -35 • Bürgerbüro Öschelbronn: 07233 / 7089988 Ihre Bürgerbüros in Niefern und Öschelbronn