Öffentliche & Amtliche Bekanntmachungen: Gemeine Niefern-Öschelbronn

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Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Rathaus

Hier finden Sie unsere Newsartikel in der Übersicht.

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer der Gemeinde Niefern-Öschelbronn (Hebesatzsatzung)

Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate04.12.2024

Hebesatzsatzung der Gemeinde Niefern-Öschelbronn ab 01.01.2025

Brennholzverkauf Winter 2024/2025

Amtliche Mitteilungen, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate13.11.2024

Da in den letzten Tagen die Nachfrage nach Brennholz wieder zunimmt, hier nun Informationen zum Ablauf in der kommenden Brennholzsaison. Flächenlose werden weiterhin versteigert. Der Termin wird erst in 2025 sein und wird rechtzeitig in den Gemeindenachrichten und auf der Homepage der Gemeinde Niefern-Öschelbronn veröffentlicht. Beim Brennholz-lang (Polter) wird es eine grundlegende Neuerung im Verfahren geben: Brennholz-lang wird zukünftig über eine Online-Plattform vermarktet. Diese Plattform besteht schon seit über einem Jahr. In der letzten Brennholzsaison haben bereits 16 Gemeinden aus dem Enzkreis ihr Brennholz-lang über diese Plattform vermarktet. Sie können sich bereits jetzt schon unter brennholz-enzkreis einen Eindruck von dieser Plattform machen. Dort werden Sie dann alle Informationen über die Größe der Polter und den Lagerort finden. Aus dem Gemeindewald Niefern-Öschelbronn werden allerdings erst zum Jahresbeginn 2025 eine große Anzahl an Poltern eingestellt. Die Polter werden zum gleichen Preis wie in der vergangenen Saison (57 €/Rm, entspricht 80,-€/Fm) angeboten. Eine Bedarfsmeldung ist nicht mehr notwendig. An dieser Stelle die gleiche Bitte, wie in den letzten Jahren. Ordern Sie Ihren Jahresbedarf. Hamsterkäufe sorgen nur für Unruhe im System. Rechnungsamt - Forstbetrieb

Brennholz

Versammlung der Jagdgenossenschaft Niefern-Öschelbronn am 28.11.2024

Amtliche Mitteilungen, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate06.11.2024

Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Niefern-Öschelbronn Der Gemeinderat der Gemeinde Niefern-Öschelbronn als Notjagdvorstand hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 beschlossen, die Jagdgenossenschaft zu einer Versammlung einzuladen. Die Versammlung findet statt am Donnerstag, den 28.11.2024 um 18.30 Uhr (Einlass ab 17.30 Uhr) im Ameliussaal, Ortsteil Niefern, Bischwiese 2, 75223 Niefern-Öschelbronn.

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Gemeindewerke Niefern-Öschelbronn

Aktuelles, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate26.09.2024

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Gemeindewerke Niefern-Öschelbronn

Gemeindewerke Niefern-Öschelbronn

Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“

Aktuelles, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate26.07.2024

In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt. Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen.

Nachbarschaftsverband Pforzheim beteiligt Öffentlichkeit erneut am Flächennutzungsplan „Wohnen“

Aktuelles, Bürgerinfo, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate05.07.2024

(stp/nbv). Die Stadt Pforzheim und die Gemeinden Birkenfeld, Ispringen und Niefern-Öschelbronn planen gemeinsam die städtebauliche Entwicklung für ihre Einwohnerinnen und Einwohner. Organisiert wird diese Planung im Nachbarschaftsverband Pforzheim (NBV). Dafür schreiben Stadt und Gemeinden den derzeit wirksamen Flächennutzungsplan fort.

Übersichtskarte

Ergebnis der Wahlprüfung der Gemeinderatswahl vom 09.06.2024

Aktuelles, Öffentliche Bekanntmachungen, Wahlen
icon.crdate05.07.2024

Wahlprüfungbescheid vom 04.07.2024

Amtliche Mitteilungen aus dem Rathaus

Hier finden Sie unsere Newsartikel in der Übersicht.

Öffnungszeiten an Weihnachten / Neujahr des Rathauses und Bürgerbüros, der Gemeindewerke, der Gemeindekindergärten, des Hallenbades und der Gemeindebücherei

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate03.12.2024

Öffnungszeiten an Weihnachten / Neujahr des Rathauses und Bürgerbüros, der Gemeindewerke, der Gemeindekindergärten, des Hallenbades und der Gemeindebücherei Das Rathaus Niefern ist von Montag 23.12.2024 bis Freitag 27.12.2024 aus Energiespargründen durchgehend geschlossen. Das Bürgerbüro Öschelbronn und die Gemeindewerke in Öschelbronn sind ebenfalls von Montag 23.12.2024 bis Freitag 27.12.2024 geschlossen. Bereitschaft Wahlamt für Wahlrechts- oder Wählbarkeitsbescheinigungen und Unterstützungsunterschriften für die Bundestagswahl 2025: Montag, 23.12.2024 Tel.: 0160/92311316 Freitag, 27.12.2024 Tel.: 0160/91996430 Bereitschaft bei unaufschiebbaren Standesamtsangelegenheiten: Tel.: 0160/92311316 Der Gemeindekindergarten „Sausewind“ (im Vorort) sowie der Gemeindekindergarten „Pusteblume“ (Bischwiese) haben von 23.12.2024 bis einschließlich 08.01.2025 geschlossen. Der Gemeindekindergarten und die Kinderkrippe „Springbrunnen“ (Friedenstraße/Luisenstraße) haben vom 23.12.2024 bis einschließlich 06.01.2025 geschlossen. Das Hallenbad bleibt vom 23.12.2024 bis 06.01.2025 geschlossen. Die Gemeindebücherei ist vom 20.12.2024 bis 07.01.2025 geschlossen. ------------------------------------------------------------ Der Bereitschaftsdienst der Gemeindewerke ist erreichbar unter den Rufnummern: - Stromversorgung 0171-2730284 - Wasserversorgung 0171-7521370 Wir bitten Sie, Anrufe auf Notfälle zu beschränken. Hauptamt

Weihnachtlicher Marktplatz

Geschwindigkeitsüberwachung in den Enzkreis Gemeinden

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate27.11.2024

Das Landratsamt Enzkreis informiert quartalsweise im Rahmen des Verkehrsüberwachungskonzepts die Einwohner und Verkehrsteilnehmer der Gemeinde Niefern-Öschelbronn über die Auswertung der Mess-Aktivitäten bei der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung. Neben der Anzahl der Fahrzeuge für den Zeitraum der Überwachung und der aktiven Messdauer, werden Beanstandungen in Anzahl und Prozent ermittelt. Sondermessungen und teilstationäre Messeinsätze werden in der Aufstellung nicht berücksichtigt.

Geschwindigkeitsmessung

Winterdienst

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen
icon.crdate22.11.2024

Aufgrund des bevorstehenden Winters bitten wir darum, in engen Straßen Fahrzeuge nicht am Straßenrand oder auf Wendeplätzen zu parken, da die Räumfahrzeuge dadurch bei ihrer Arbeit behindert werden können. Wir weisen darauf hin, dass Fahrzeuge nur dort geparkt werden dürfen, wo eine Durchfahrtsbreite von mind. 3,00 m erhalten bleibt. Um einen sicheren und geordneten Winterdienst durchführen zu können, werden auch in diesem Jahr in mehreren Straßen vorübergehende Halteverbote eingerichtet. Wir bitten um Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme. Ortsbauamt

Brennholzverkauf Winter 2024/2025

Amtliche Mitteilungen, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate13.11.2024

Da in den letzten Tagen die Nachfrage nach Brennholz wieder zunimmt, hier nun Informationen zum Ablauf in der kommenden Brennholzsaison. Flächenlose werden weiterhin versteigert. Der Termin wird erst in 2025 sein und wird rechtzeitig in den Gemeindenachrichten und auf der Homepage der Gemeinde Niefern-Öschelbronn veröffentlicht. Beim Brennholz-lang (Polter) wird es eine grundlegende Neuerung im Verfahren geben: Brennholz-lang wird zukünftig über eine Online-Plattform vermarktet. Diese Plattform besteht schon seit über einem Jahr. In der letzten Brennholzsaison haben bereits 16 Gemeinden aus dem Enzkreis ihr Brennholz-lang über diese Plattform vermarktet. Sie können sich bereits jetzt schon unter brennholz-enzkreis einen Eindruck von dieser Plattform machen. Dort werden Sie dann alle Informationen über die Größe der Polter und den Lagerort finden. Aus dem Gemeindewald Niefern-Öschelbronn werden allerdings erst zum Jahresbeginn 2025 eine große Anzahl an Poltern eingestellt. Die Polter werden zum gleichen Preis wie in der vergangenen Saison (57 €/Rm, entspricht 80,-€/Fm) angeboten. Eine Bedarfsmeldung ist nicht mehr notwendig. An dieser Stelle die gleiche Bitte, wie in den letzten Jahren. Ordern Sie Ihren Jahresbedarf. Hamsterkäufe sorgen nur für Unruhe im System. Rechnungsamt - Forstbetrieb

Brennholz

Versammlung der Jagdgenossenschaft Niefern-Öschelbronn am 28.11.2024

Amtliche Mitteilungen, Öffentliche Bekanntmachungen
icon.crdate06.11.2024

Einladung zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Niefern-Öschelbronn Der Gemeinderat der Gemeinde Niefern-Öschelbronn als Notjagdvorstand hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 beschlossen, die Jagdgenossenschaft zu einer Versammlung einzuladen. Die Versammlung findet statt am Donnerstag, den 28.11.2024 um 18.30 Uhr (Einlass ab 17.30 Uhr) im Ameliussaal, Ortsteil Niefern, Bischwiese 2, 75223 Niefern-Öschelbronn.

Asiatische Hornisse breitet sich aus – bitte Sichtungen melden!

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate31.10.2024

Die Asiatische Hornisse, eine invasive gebietsfremde Art, hat sich im Jahr 2023 mas-siv in Baden-Württemberg ausgebreitet. Sie kann insbesondere Schäden an Honig-bienenvölkern, aber auch im Obst- und Weinbau verursachen. Im Frühjahr baut die Asiatische Hornisse kleine Primärnester an geschützten Stellen (z.B. an Decken von Garagen und Gartenhäuschen). Im Lauf des Sommers werden bis zu einem Meter große Sekundärnester im Freien, häufig hoch oben in Baumkronen, gebaut. Die Art verhält sich grundsätzlich wenig aggressiv und Stiche sind vergleichbar mit denen der heimischen Europäischen Hornisse oder Wespen, dennoch kann es in Einzel-fällen zu allergischen Reaktionen kommen. Von Nestern sollte Abstand gehalten und diese nur von Personen mit Fachkenntnis und Schutzausrüstung entfernt wer-den, um Attacken und Stiche zu vermeiden. Um möglichst rasch Maßnahmen zum Fang der Königinnen und Beseitigung der Nester der Asiatischen Hornisse zu veranlassen, bittet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft um Meldung von Sichtungen in Baden-Württemberg. Dies ist über die Meldeplattform auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt (LUBW), aber auch über die kostenlose „Meine Umwelt-App“ möglich: Weitere Informationen zur Asiatischen Hornisse und wie sich die Art von heimischen Insekten unterscheiden lässt finden sich auf der Homepage der LUBW https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse sowie auf der Homepage der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Ho-henheim unter https://bienenkunde.uni-hohenheim.de/vespavelutina. Dort finden sich auch weitere Informationen, wie Bürgerinnen und Bürger aktiv bei der Suche nach Tieren und Nestern mitwirken können. Seit April 2024 koordiniert die Landes-anstalt für Bienenkunde in Stuttgart-Hohenheim im Auftrag der Naturschutzverwal-tung das landesweite Management der Asiatischen Hornisse (Kontakt siehe Home-page).

Asiatische Hornisse - Europäische Hornisse

Entnahme von Wasser aus Bächen, Seen und Flüssen

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen
icon.crdate06.08.2024

Entnahmen durch Abpumpen sind nach dem Wassergesetz Baden-Württemberg nur zulässig, wenn dafür eine ausdrückliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde erteilt wurde. Lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen wie Eimern und Gießkannen – also ohne Pumpe – ist als sogenannter „Gemeingebrauch“ ohne Genehmigung erlaubt. Das Aufstauen von Gewässern oder das Anlegen von Vertiefungen zum Zweck der Wasserentnahme sind generell verboten. Gartenbau, Forst- und Landwirtschaft dürfen, sofern dies aufgrund der Wasserführung unschädlich ist, Wasser aus oberirdischen Gewässern in geringen Mengen entnehmen. Die Missachtung dieser Regelungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden könne. -Ordnungsamt-

An alle Hundebesitzer!

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen
icon.crdate18.07.2024

Vermehrt gehen beim Ordnungsamt Beschwerden über nicht beseitigten Hundekot und nicht angeleinte Hunde ein. Das Ordnungsamt erinnert alle Hundebesitzer an folgende Pflichten: - gemäß § 10 Abs. 3 der Polizeiverordnung der Gemeinde sind Hunde im Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen. Im Außenbereich dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, ebenfalls nicht frei umherlaufen. - gemäß § 11 der Polizeiverordnung hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, Radwegen, Spielplätzen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. - laut Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Diese Regelung gilt nicht nur für Menschen, sondern auch für mitgeführte und zu beaufsichtigende Hunde. Wer die freie Landschaft betritt ist außerdem verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle, dazu gehört auch Hundekot, wieder an sich zu nehmen und zu entfernen. Hundekot ist nicht nur für andere Mitbürger, insbesondere Kinder unappetitlich, sondern stellt auch eine Gefahr durch die mögliche Übertragung von Krankheitserregern wie z.B. Parvovirose dar. Hundekot ist, wie Sie wissen, ein Nährboden für Viren, Bakterien und Würmer. Zudem geht von dem Hundekot eine erhebliche Rutschgefahr aus. Nehmen Sie bitte handelsübliche Hundesets oder sonst geeignete Tüten, wie z.B. aus den aufgestellten ,,Hundetoiletten‘‘, mit und beseitigen Sie den Hundekot sofort nach dem Entstehen. Natürlich entbindet Sie die Zahlung der Hundesteuer nicht von diesen Pflichten. Denken Sie an Ihre Mitbürger und Ihr eigenes Interesse an einem sicheren und sauberen Ortsbild. Einen Standortplan über die aufgestellten Hundetoiletten finden unser auf unserer Homepage: https://www.niefern-oeschelbronn.de/fileadmin/Dateien/Website/Bilder/3_Leben_Wohnen/2023_Ortsplan_Hundekotbeutel.jpg Der Verstoß gegen diese Pflichten ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann, sondern kann auch gegenüber dem Hundehalter Schadensersatzansprüche von Mitbürgern auslösen, für die Sie haftbar sind. Wir bitten Sie höflich um Ihre Mitarbeit, damit ein sauberes Ortsbild für alle Mitbürger gewährleistet werden kann. Gemeinde Niefern-Öschelbronn -Ordnungsamt-

Ortsplan Hundekotbeutel

Wohnungen der Gemeinde zu vermieten

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen
icon.crdate18.07.2024

Auf der Homepage der Gemeinde Niefern-Öschelbronn unter Leben & Wohnen – Bauen & Wohnen – Mietwohnungen finden Sie die aktuell zur Vermietung stehenden Wohnungen der Gemeinde

QR-Code Mietwohungen

S a t z u n g über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Nelkenstraße“ in Niefern-Öschelbronn

Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate21.03.2024

S a t z u n g über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Nelkenstraße“ in Niefern-Öschelbronn Fördergrundsätze - Beschlossen vom Gemeinderat am 12.03.2024 für private Maßnahmen im Sanierungsgebiet "Nelkenstraße" der Gemeinde Niefern-Öschelbronn Abgrenzung Sanierungsgebiet

Lageplan Sanierungsgebiet Nelkenstraße