Öffentliche & Amtliche Bekanntmachungen: Gemeine Niefern-Öschelbronn

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Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Rathaus

Hier finden Sie unsere Newsartikel in der Übersicht.

Ergebnis der Wahlprüfung der Gemeinderatswahl vom 09.06.2024

Aktuelles, Öffentliche Bekanntmachungen, Wahlen
icon.crdate05.07.2024

Wahlprüfungbescheid vom 04.07.2024

Amtliche Mitteilungen aus dem Rathaus

Hier finden Sie unsere Newsartikel in der Übersicht.

Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 bei der Tierseuchenkasse BW

Amtliche Mitteilungen
icon.crdate16.04.2026

Ab dem Jahr 2026 sind alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die in Baden-Württemberg Bienenvölker halten, zur Meldung verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein. Die Beitragssatzung wurde zum 01.01.2026 geändert und kann in der jeweils geltenden Fassung unter www.tsk-bw.de/ueber-uns/rechtsgrundlagen/satzungen/abgerufen werden. Der Meldestichtag für Bienenvölker weicht von dem Stichtag anderer Tierarten ab und ist der 01. Mai eines jeden Jahres, erstmalig: 01.05.2026. Zum Meldestichtag ist der tatsächlich gehaltene Bestand an Bienenvölkern anzugeben. Unvollständige oder zu niedrige Angaben können im Schadensfall zu Leistungskürzungen oder zur Versagung von Leistungen führen. Die Meldeunterlagen werden rechtzeitig vor dem Meldestichtag an alle bei den Veterinärämtern registrierten Bienenhalterinnen und Bienenhalter versandt Tierhalterinnen und Tierhalter, die Bienenvölker halten und bis zum 01.05.2026 keinen Meldebogen erhalten haben, können diesen bei der Tierseuchenkasse BW anfordern. Die Meldepflicht begründet sich aus § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung der Tierseuchenkasse BW. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden. Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de. Telefon: 0711 / 9673-666 E-Mail: beitrag@tsk-bw.de Internet: www.tsk-bw.de

Online Abmeldung ins Ausland

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate23.03.2026

Die Gemeinde Niefern-Öschelbronn baut ihren digitalen Bürgerservice weiter aus. Die melderechtliche Abmeldung ins Ausland kann von Einwohnerinnen und Einwohnern bequem online über Service BW durchgeführt werden. Das Angebot ist ab sofort nutzbar. Voraussetzung ist lediglich die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels, sowie die kostenfreie Registrierung auf Service BW. Jetzt unter folgendem Link in das Ausland abmelden: https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/344?plz=75223&ags=08236046

Meldebescheinigungen ab sofort online beantragen

Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate10.03.2026

Die Gemeinde Niefern-Öschelbronn baut ihren digitalen Bürgerservice weiter aus. Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes hat die Gemeinde Niefern-Öschelbronn die Online-Beantragung von Meldebescheinigungen über das Bürgerportal Service-BW eingeführt. Das Angebot ist ab sofort nutzbar. Voraussetzung ist lediglich die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels sowie die kostenfreie Registrierung auf Service-BW. Die Meldebescheinigung wird Ihnen nach erfolgreicher Beantragung innerhalb weniger Minuten über Ihr Service-BW-Postfach zugesandt. Dieser Service ist für Sie gebührenfrei. Jetzt unter folgendem Link ganz einfach beantragen: https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/949?plz=75223&ags=08236046

Bruchtalsee - Dammsicherung

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Baustellen, Bürgerinfo
icon.crdate09.03.2026

Zur Sicherung der Dammanlage sowie für die Beantragung einer neuen wasserrechtlichen Genehmigung für den Betrieb des Bruchtalsees, konnte in einem ersten Schritt die notwendige Rodung des Damms und Dammfußes noch während der Baum- und Strauchschnittperiode erfolgen. Im Laufe des Jahres werden die Baumstümpfe entfernt und weitere Bodenuntersuchungen zur Standsicherheit im Dammbereich durchgeführt. Der Rückschnitt und die dauerhafte Freihaltung wurde durch das Landratsamt Enzkreis gefordert, um die neuen Auflagen für den Stauseebetrieb umzusetzen. Für den Schutz von Flora und Fauna erfolgte sowohl vor als auch während der Arbeiten eine ökologische Baubegleitung. In den kommenden Wochen und Monaten werden in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt weitere Schritte zur Dammsicherung umgesetzt. Auch hierüber informiert die Gemeinde wieder ausführlich. Für die dadurch entstehenden Beeinträchtigungen bitten wir um Ihr Verständnis. Ortsbauamt

Bruchtalsee

Wahlergebnisse zur Landtagswahl 2026 / Wahlbezirk Niefern-Öschelbronn

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Wahlen
icon.crdate06.03.2026

Die Ergebnisse zur Landtagswahl unserer Bezirke finden Sie nach Auszählung unter nachfolgendem Link: https://wahlergebnisse.komm.one/22/produktion/8236046/0/20260308/landtagswahl_gemeinde_ohne_kwl/index.html

Stimmkreuz

Mikrozensus 2026

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate04.03.2026

Pressemitteilung 3/2026 - 08. Januar 2026 Mikrozensus 2026 startet In Deutschlands größter Haushaltebefragung werden im Jahr 2026 im Südwesten 62.000 Haushalte zu ihren Lebensumständen befragt. Im Rahmen des Mikrozensus werden seit dem 5. Januar 2026 wieder etwa 62.000 Haushalte durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg befragt. Seit seiner Einführung im Jahr 1957 erfasst der Mikrozensus wesentliche Daten wie Bildungsabschlüsse, Erwerbstätigkeit und den Familienstand. Die erteilten Auskünfte der Haushalte sind die Grundlage für vielfältige Auswertungen, Analysen und Meldungen zu den Lebensumständen der Menschen im Land. So wurde beispielsweise in der Pressemitteilung „Alleinlebende und Alleinerziehende besonders häufig von Armut gefährdet“ die Armutsgefährdung von Bevölkerungsgruppen thematisiert. Neben jährlich wiederkehrenden Themen erfolgt auch die Abfrage wechselnder Inhalte. 2026 wird die Erhebung beispielsweise um Fragen zur Wohnsituation der Menschen ergänzt. Der Mikrozensus liefert somit auch Ergebnisse zu Fragen der Wohnkosten und der Barrierefreiheit der Wohnsitze in Baden-Württemberg. Die Ergebnisse der Erhebung bilden die Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen des Bundes und der Länder. Sie sind somit für die Gestaltung zukünftiger gesellschaftlicher Entwicklungen von großer Wichtigkeit. Ein weiterer Aspekt, der in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung ist, ist die für viele Themen europaweite Vergleichbarkeit dieser Daten. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind nicht nur für Politik und Verwaltung von Relevanz, sondern auch für die Öffentlichkeit und die Wissenschaft. Um ein umfassendes Bild der Lebensrealitäten junger und älterer Menschen zu erhalten, ist die Teilnahme an der Befragung für alle Altersgruppen verpflichtend. Die Vertraulichkeit und der Schutz personenbezogener Daten sind fundamentale Prinzipien, die bei der Verarbeitung von Einzelangaben zwingend zu gewährleisten sind. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt erfolgt eine Anonymisierung. Dies bedeutet, dass es nicht mehr möglich ist, Rückschlüsse auf einzelne Personen zu ziehen. Die Auswahl der Bezirke sowie der dort wohnenden Haushalte, aus denen die Stichprobe gebildet wird, erfolgt mithilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens. In der Regel werden die ausgewählten Bezirke über einen Zeitraum von maximal vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt. Die Haushalte, die zum jeweiligen Zeitpunkt in den Bezirken wohnen, erhalten ein Anschreiben vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Befragung. Das Anschreiben enthält die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet. Die Zugangsdaten sind erforderlich, um sich auf der Website einzuloggen und die Meldung dort abzugeben. Es besteht alternativ zur Online-Meldung die Möglichkeit, die Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamtes oder das Ausfüllen eines Papierbogens zu erfüllen. Es genügt, wenn eine volljährige Person die Angaben für alle Haushaltsmitglieder abgibt. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Pressestelle Tel.: +49 711 641-2451 E-Mail: pressestelle@stala.bwl.de

Geschwindigkeitsüberwachung in den Enzkreis Gemeinden

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate16.02.2026

Das Landratsamt Enzkreis informiert quartalsweise im Rahmen des Verkehrsüberwachungskonzepts die Einwohner und Verkehrsteilnehmer der Gemeinde Niefern-Öschelbronn über die Auswertung der Mess-Aktivitäten bei der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung. Neben der Anzahl der Fahrzeuge für den Zeitraum der Überwachung und der aktiven Messdauer, werden Beanstandungen in Anzahl und Prozent ermittelt. Sondermessungen und teilstationäre Messeinsätze werden in der Aufstellung nicht berücksichtigt.

Geschwindigkeitsmessung

Bekanntmachung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen
icon.crdate08.01.2026

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Niefern-Öschelbronn, Friedenstraße 11, 75223 Niefern-Öschelbronn, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. Und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie Datum und die Art des Jubiläums. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Niefern-Öschelbronn, Friedenstraße 11, 75223 Niefern-Öschelbronn, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Niefern-Öschelbronn, Friedenstraße 11, 75223 Niefern-Öschelbronn, eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeindeverwaltung Niefern-Öschelbronn, Friedenstraße 11, 75223 Niefern-Öschelbronn, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Bürgermeisteramt Niefern-Öschelbronn - Ordnungs- und Sozialamt -

E-Auto laden: Stromkabel über Gehweg zulässig?

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Bürgerinfo
icon.crdate08.01.2026

Immer mehr Menschen entscheiden sich beim Neuwagenkauf mittlerweile für ein Elektrofahrzeug. Jedoch muss man sich vor dem Kauf auch Gedanken um den Ladevorgang machen. Nicht jeder hat die Möglichkeit, auf dem eigenen Grundstück eine sogenannte Wallbox zu errichten. Das E-Auto am Straßenrand über ein eigenes Ladekabel aufladen, ist rechtlich nicht möglich. Alles was auf den Gehweg oder in die Straße eingebracht wird, gilt als Sondernutzung, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht. Allerdings werden für über den Gehweg laufende Kabelleitungen und Kabelbrücken hierfür keine Ausnahmegenehmigungen erteilt. Mit einer Kabelbrücke wird für Personen in einem Rollstuhl oder mit einem Rollator die Barrierefreiheit eingeschränkt. Zudem würden Stolperfallen geschaffen. Diese öffentlichen Belange sind höher zu bewerten als das private Interesse, sein Elektrofahrzeug unmittelbar in der Nähe des Hauses aufladen zu können. Gleiches gilt auch für Wohnmobile und Wohnanhänger, auch hier darf das Stromkabel nicht über den Gehweg gelegt werden. Ebenso muss darauf geachtet werden, dass Wohnanhänger oder Wohnmobile nicht in den öffentlichen Gehweg hineinragen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main wies die zuletzt Klage eines Bürgers mit E-Auto aus den genannten Gründen ab. Die Sicherheit für Fußgänger sei höher zu bewerten als das private Interesse des E-Auto-Fahrers, seine Fahrzeuge unmittelbar vor seinem Haus aufladen zu können, so das Gericht.

Ladekabel über Gehweg unzulässig

Abriss des Maierhof-Gebäudeensembles

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen, Baustellen
icon.crdate03.12.2025

Nach dem Brand im Dachgeschoss des Maierhofs und dem anschließenden Erwerb des Grundstücks durch die Gemeinde wird das stark beschädigte Gebäudeensemble im Jahr 2026 vollständig zurückgebaut. Ziel ist es, das Areal baulich zu sichern und eine zukünftige geordnete Entwicklung des Grundstücks zu ermöglichen. Die Abrissarbeiten beginnen im Januar 2026. Mit der Durchführung der Arbeiten wurde die Firma TAS aus Pforzheim beauftragt. Die Bau- bzw. Abbruchzeit wird voraussichtlich etwa vier Monate in Anspruch nehmen. Die Gesamtkosten, einschließlich Bauüberwachung und Ingenieurleistungen, belaufen sich auf rund 450.000 Euro. Im Zuge der Arbeiten kommt es zu Einschränkungen im Bereich der Bahnhofstraße. Im Laufe der Abrissarbeiten müssen der Parkstreifen sowie der Fußweg vor dem Maierhof gesperrt werden. Die Gemeinde bittet Anwohnerinnen und Anwohner sowie Verkehrsteilnehmende um Verständnis für die notwendigen Maßnahmen. Besonderen Wert legt die Gemeinde darauf, dass die bestehenden Großbäume auf dem Gelände erhalten bleiben. Für Rückfragen steht die Gemeinde gerne zur Verfügung.

Maierhof Niefern