Aktuelles: Gemeine Niefern-Öschelbronn

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Hier finden Sie unsere Newsartikel in der Übersicht.

Vollsperrung zwischen den Anschlussstellen Pforzheim-Süd und Pforzheim-Nord – beide Fahrtrichtungen – 01.-04.12.23

Aktuelles, Baustellen, Bürgerinfo
icon.crdate28.11.2023

Sechsstreifiger Ausbau der A8 / Enztalquerung Im Zuge des Bauprojekts „Sechsstreifiger Ausbau A8 / Enztalquerung“ führt die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest von Freitag, den 01.12.23, ab ca. 20:00 Uhr, bis Montag, den 04.12.23, ca. 05:00 Uhr, verschiedene Baumaßnahmen gleichzeitig durch. Dazu ist im genannten Zeitraum die Vollsperrung der A8 zwischen den Anschlussstellen Pforzheim-Süd und Pforzheim-Nord in beiden Fahrtrichtungen notwendig. Durch die Bündelung verschiedener Maßnahmen kann die Autobahn GmbH Niederlas-sung Südwest gemeinsam mit den beteiligten Baufirmen die durch das Gesamtprojekt be-dingten Belastungen für AnwohnerInnen und VerkehrsteilnehmerInnen reduzieren. Übersicht über die Einzelmaßnahmen während der Vollsperrung 01.-04.12.23: - Rückbau des Traggerüsts sowie Einbau der Entwässerung an der neuen Sallen-buschweg-Brücke über die A8 bei der Tank- und Rastanlage Pforzheim - Umfangreiche Kranarbeiten im Bereich der Grünbrücke - Notwendige Asphalt- und Böschungssicherungsarbeiten im Bereich des „Karlsru-her Hangs" Umleitungsstrecken für den Fern- und Regionalverkehr: Der überregionale Verkehr zwischen dem Autobahndreieck Leonberg und dem Auto-bahnkreuz Walldorf wird über die A81 und A6 umgeleitet. Der regionale Verkehr wird während der Vollsperrung über die bestehenden Bedarfsum-leitungen geführt: Die Umleitung in Fahrtrichtung Karlsruhe erfolgt über die U26a und U28 ab Anschlussstelle Pforzheim-Süd über Wurmberg, Wiernsheim und Niefern-Öschel-bronn auf die B10. Im weiteren Verlauf führt die Umleitung nach Mühlacker und weiter über Ötisheim, Ölbronn-Dürrn und die B294 bei Pforzheim-Nord wieder zurück auf die Autobahn. Die Umleitung des Verkehrs in Fahrtrichtung Stuttgart erfolgt über die U7a und U9 bis zur Anschlussstelle Pforzheim-Süd auf die A8 in Richtung Stuttgart. Appell der Autobahn GmbH Niederlassung Südwest: Um die Belastungen für VerkehrsteilnehmerInnen und AnwohnerInnen so gering wie möglich zu halten und unnötige Rückstaus auf „Schleichwegen“ zu verhindern, appelliert die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest unbedingt der Umleitungsbeschilderung zu folgen und Navigationssysteme auszuschalten. Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest: Die rund 1.000 MitarbeiterInnen der Autobahn GmbH im Südwesten planen, bauen und betreiben rund 1.050 Autobahnkilometer. Mehr Infos unter: www.autobahn.de/

Quelle Autobahn GmbH Niederlassung Südwest

Sperrung der provisorischen Sallenbuschbrücke und Verbindung Reisersweg/verlängerte Bergstraße

Aktuelles, Baustellen
icon.crdate23.11.2023

Die Autobahn GmbH teilt mit: Im Zeitraum der Vollsperrung der A8 zwischen Freitag, 01.12.2023 ab 20:00 Uhr und Montag, 04.12.2023 bis 05:00 Uhr muss die Rettungsbrücke als Querungsmöglichkeit der A8 sowie die Kreuzung Reisersweg/verlängerte Bergstraße gesperrt werden. Hintergrund der Sperrung sind die unmittelbar neben der Rettungsbrücke laufenden Arbeiten zum Rückbau des Traggerüsts der neuen Überführung Sallenbuschweg. - Arbeitssicherheit/Sicherheit Zuschauer: Die Rettungsbrücke befindet sich unmittelbar neben dem Arbeitsbereich und somit im möglichen Schwenkbereich der Mobilkräne. - Baustellenlogistik: Die Verkehrsfläche zwischen T+R-Anlage und Rettungsbrücke wird für die Baustellenlogistik benötigt. Aus den oben genannten Gründen ist es erforderlich, das Brückenbauwerk sowie die Kreuzung Reisersweg/verlängerte Bergstraße für die Dauer der Arbeiten zu sperren. Die Arbeiten zum Einhub starten unmittelbar nach Aktivierung der Vollsperrung und werden erst kurz vor Ende der Vollsperrung abgeschlossen. Somit wird eine Sperrung über das gesamte Wochenende erforderlich. Den gesperrten Bereich haben wir Ihnen in dem beigefügten Luftbild eingetragen.

Luftbild Sallenbuschbrücke

Keine Haustürgeschäfte der Gemeindewerke

Aktuelles, Bürgerinfo
icon.crdate22.11.2023

Die Gemeindewerke informieren: Auch in diesem Jahr sind bei uns wieder vermehrt Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen, dass andere Energieversorger durch Direkt-Akquise an der Haustür versuchen an Vertragsdaten (wie z.B. Zähler-, Kunden- oder Rechnungsnummern) zu gelangen. Mit diesen Daten könnten Sie umgemeldet werden und ungewollt einen neuen Stromliefervertrag abschließen. Dabei geben sich die Personen auch gezielt als Mitarbeiter der Gemeindewerke aus. Bitte beachten Sie, dass die Gemeindewerke weder telefonisch noch persönlich an der Haustüre Akquisen zur Kundengewinnung vornehmen. Sollten wir telefonischen Kontakt zu Ihnen aufnehmen, so erkennen Sie dies an der örtlichen Rufnummer beginnend mit 70899**. Sollten Mitarbeiter aus dem Bereich Stromtechnik bei Ihnen zu Hause Maßnahmen wie z.B. den vorangekündigten Zählerwechsel vornehmen müssen, so können sich diese entsprechend ausweisen. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an unser Kundenzentrum unter der Nummer 7089910 oder per E-Mail an werke@niefern-oeschelbronn.de wenden.

Gemeindewerke Niefern-Öschelbronn

Geschwindigkeitsüberwachung in den Enzkreis Gemeinden

Aktuelles, Bürgerinfo
icon.crdate20.11.2023

Das Landratsamt Enzkreis informiert quartalsweise im Rahmen des Verkehrsüberwachungskonzepts die Einwohner und Verkehrsteilnehmer der Gemeinde Niefern-Öschelbronn über die Auswertung der Mess-Aktivitäten bei der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung. Neben der Anzahl der Fahrzeuge für den Zeitraum der Überwachung und der aktiven Messdauer, werden Beanstandungen in Anzahl und Prozent ermittelt. Sondermessungen und teilstationäre Messeinsätze werden in der Aufstellung nicht berücksichtigt.

Geschwindigkeitsmessung

Öffentlichkeitsbeteiligung an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Aktuelles, Bürgerinfo
icon.crdate13.11.2023

Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20.11.2023 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung.

Hinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Bekanntmachung: Aufstellung des Bebauungsplanes „052 Bitscher“ und von Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „052 Bitscher“, Gemarkung Niefern

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen
icon.crdate27.10.2023

Der Gemeinderat hat am 24.10.2023 den Aufstellungsbeschluss für den qualifizierten Bebauungsplan „052 Bitscher“, Gemarkung Niefern, sowie für die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „052 Bitscher“, Gemarkung Niefern, gefasst. Planziel ist die Entwicklung eines „Allgemeinen Wohngebietes“. Dieses Regelverfahren ersetzt das bisherige beschleunigte Verfahren für den Bebauungsplan „052 Bitscher“ nach § 13b BauGB (Unvereinbarkeit mit Unionsrecht gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 4 CN 3.22 vom 18.07.2023). Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Abgrenzung Plangebiet

KUBA Theater

Aktuelles
icon.crdate19.10.2023

In lockerer Atmosphäre proben wir mit der Theaterpädagogin Bärbl Kehrer im Kulturbahnhof Niefern. Wir möchten ein Theaterstück mit Musik einstudieren, für das wir noch weitere begeisterte Schauspieler: Innen benötigen. Singen ist möglich, aber nicht nötig. KUBA-Theatergruppe KUBA-Jugendtheatergruppe

Kulturbahnhof

Vermeidung der unkontrollierten Vermehrung freilaufender Katzen durch rechtzeitige Kastration

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen
icon.crdate28.09.2023

Die unkontrollierte Fortpflanzung von Katzen mit Freilauf und freilebenden Katzen führt zu unnötigem Tierleid. Fortpflanzungsfähige Katzen können im Jahr zwei bis drei Mal jeweils vier bis sechs Junge bekommen. Bereits ab dem Frühjahr können fortpflanzungsfähige Katzen trächtig werden. Schlimmstenfalls werden dann die Jungkatzen sich selbst überlassen oder gesetzeswidrig ausgesetzt. Für diese Tiere besteht die Gefahr der Unterernährung bis hin zum Verhungern. Zudem sind diese Katzen oftmals Überträger infektiöser Krankheiten wie z. B. Katzenleukose, Immundefizienzsyndrom (FIV), Ansteckender Bauchfellentzündung (FIP), Katzenschnupfen, Innen- und Außenparasiten. Die Kastration der Katzen und Kater ist die wichtigste Maßnahme, die langfristig Abhilfe schaffen kann. Auch die Kennzeichnung der Katzen und ihre Registrierung sind notwendige Schritte, denn wenn ein Tier zum Beispiel verletzt aufgefunden wird, muss der Halter auszumachen sein. Wer fürchtet, den Katzen durch die Kastration zu schaden kann beruhigt sein: Im Allgemeinen werden die Tiere anschließend nicht unglücklich, fettleibig und faul. Entgegen weit verbreiteter Vorurteile ist es auch nicht richtig, dass kastrierte Katzen keine Mäuse mehr fangen oder jede Katze mindestens einmal geworfen haben muss. Jeder Katzenhalter kann einen praktischen Beitrag zum Tierschutz leisten, wenn er freilebende Katzen rechtzeitig kastrieren lässt. Weitere Informationen zur Kastration von Katzen und Katern erhalten Sie bei allen Tierärztinnen und Tierärzten. Melden Sie bitte herrenlose und/oder verwahrloste Katzen und Katzenbabys möglichst frühzeitig an die Katzenhilfe Niefern-Öschelbronn: Meldungen und Kontakt: Tina Katz Mail: katzenhilfe-niefern-oeschelbronn@gmx.de Handy: 0159/02411200 Erstkontakt gerne per What’s App oder Threema Festnetz 07233/81407 Mit Unterstützung von privaten TierschützerInnen und Tierschutzvereinen wird versucht den herrenlosen Tieren zu helfen. Die Tiere nur zu Füttern ist nicht die Lösung. In jungem Alter haben die Tiere meist noch die Chance auf Vermittlung- später bleiben nur Kastration und Rückkehr in ein Leben auf der Straße. Gerne können sie sich auch melden, wenn sie die Katzenhilfe unterstützen möchten; mit Futter, Pflegestellen, Tierarztfahrten oder sonstigem.

Katze

Kindergarten-Elternbeiträge ab 01.09.2023

Aktuelles, Bürgerinfo
icon.crdate03.08.2023

Der Gemeinderat hat unter Beteiligung der örtlichen kirchlichen Kindergartenträger beschlossen, die Elternbeiträge in den Kindertagesstätten ab 01.09.2023 einheitlich neu festzusetzen und mit einer Erhöhung von durchschnittlich rund + 6,95% moderat fortzuschreiben. Die Beiträge gelten für alle Kinder von 1 Jahr bis zum Schuleintritt, die gleichzeitig denselben Kindergarten oder einen anderen örtlichen kommunalen oder kirchlichen Kindergarten besuchen. Der Deckungsbeitrag der Elternbeiträge an den Betriebsausgaben der örtlichen Kindergärten liegt weiterhin unter den empfohlenen 20% der Betriebsausgaben. Bisher tragen/decken Sie als Eltern, mit der Entrichtung des Elternbeitrages, lediglich rund 15% der Gesamtkosten. Die verbleibenden 85 % der Kosten erbringen die Träger/Gemeinde und das Land. Kinder von 2–3 Jahren zählen bei Aufnahme in eine altersgemischte Gruppe doppelt bei der Platzbelegung, ohne dass die örtlichen Elternbeiträge entsprechend verdoppelt sind. Des Weiteren wird für die 2-3-jährigen Kinder bei Aufnahme in eine Krippe nicht der volle Krippenbeitrag erhoben. Die sozialen Komponenten bei mehreren Kindern im Kindergarten wurden unverändert beibehalten. Die Elternbeiträge in der Gemeinde liegen damit weiterhin deutlich unter den landesweit empfohlenen Beitragssätzen der kirchlichen und kommunalen Landesverbände. Um mittelfristig wieder die empfohlene 20%-Beteiligung zu erreichen, wie es bis zum Jahr 2019 mit 18,8% nahezu der Fall war, ist vorgesehen, die Elternbeiträge nochmals aufgrund der Kostenentwicklung zum 01.01.2024 moderat anzuheben. Die in der Tabelle unten aufgeführte Darstellung der Vollkosten pro Platz (in grau zum Vergleich) dient der Veranschaulichung und basiert auf den durchschnittlichen Betriebskosten der örtlichen Kindertagesstätten aus dem Jahr 2021, bei in dieser Zeit 15%-Deckungsgrad der Elternbeiträge. Kindergarten-Elternbeiträge ab 01.09.2023 Die Elternbeiträge (blau) sind pro Monat zu entrichten, auf der Basis von 12 Monaten/Jahr.

An alle Hundebesitzer!

Aktuelles, Amtliche Mitteilungen
icon.crdate21.06.2023

Vermehrt gehen beim Ordnungsamt Beschwerden über nicht beseitigten Hundekot und nicht angeleinte Hunde ein. Das Ordnungsamt erinnert alle Hundebesitzer an folgende Pflichten: - gemäß § 10 Abs. 3 der Polizeiverordnung der Gemeinde sind Hunde im Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen. Im Außenbereich dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, ebenfalls nicht frei umherlaufen. - gemäß § 11 der Polizeiverordnung hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, Radwegen, Spielplätzen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. - laut Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Diese Regelung gilt nicht nur für Menschen, sondern auch für mitgeführte und zu beaufsichtigende Hunde. Wer die freie Landschaft betritt ist außerdem verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle, dazu gehört auch Hundekot, wieder an sich zu nehmen und zu entfernen. Hundekot ist nicht nur für andere Mitbürger, insbesondere Kinder unappetitlich, sondern stellt auch eine Gefahr durch die mögliche Übertragung von Krankheitserregern wie z.B. Parvovirose dar. Hundekot ist, wie Sie wissen, ein Nährboden für Viren, Bakterien und Würmer. Zudem geht von dem Hundekot eine erhebliche Rutschgefahr aus. Nehmen Sie bitte handelsübliche Hundesets oder sonst geeignete Tüten, wie z.B. aus den aufgestellten ,,Hundetoiletten‘‘, mit und beseitigen Sie den Hundekot sofort nach dem Entstehen. Natürlich entbindet Sie die Zahlung der Hundesteuer nicht von diesen Pflichten. Denken Sie an Ihre Mitbürger und Ihr eigenes Interesse an einem sicheren und sauberen Ortsbild. Einen Standortplan über die aufgestellten Hundetoiletten finden unser auf unserer Homepage: https://www.niefern-oeschelbronn.de/fileadmin/Dateien/Website/Bilder/3_Leben_Wohnen/2023_Ortsplan_Hundekotbeutel.jpg Der Verstoß gegen diese Pflichten ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann, sondern kann auch gegenüber dem Hundehalter Schadensersatzansprüche von Mitbürgern auslösen, für die Sie haftbar sind. Wir bitten Sie höflich um Ihre Mitarbeit, damit ein sauberes Ortsbild für alle Mitbürger gewährleistet werden kann. Gemeinde Niefern-Öschelbronn -Ordnungsamt-

Ortsplan Hundekotbeutel