Krieg in der Ukraine
Zentrales Hilfeportal der Bundesregierung "Germany4Ukraine"
Mit dem zentralen Hilfe-Portal bietet die Bundesregierung eine zentrale und vertrauenswürdige digitale Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine, damit ein guter Start in Deutschland gelingt. Unter dem Namen „Germany4Ukraine“ (www.germany4ukraine.de) gibt es mehrsprachige Informationen, Hilfe und Services auf Ukrainisch, Russisch, Englisch sowie Deutsch.
Das Hilfe-Portal bündelt Informationen für die Einreise und Erstorientierung in Deutschland, sammelt Hilfsangebote. Weitere Services sind geplant.
Link zum Hilfeportal: www.germany4ukraine.de
Ukrainehilfe vor Ort: Unsere helfende Hand e.V.
Informationen finden Sie auf der Homepage:
Spenden
Für Geldspenden wird geraten, diese an eine der geprüften Organisationen zu geben (Internet: www.dzi.de/spenderberatung).
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Spenden können in Niefern an den Verein gehen:
Unsere helfende Hand e. V.
Herr Abdurrahman (Abu) Özban
Höhenstraße 4
75223 Niefern-Öschelbronn
Handynummer: 0176 61603555
E-Mail: info(@)unsere-helfende-hand.de
Homepage: https://unsere-helfende-hand.de/
Bitte erkundigen Sie sich vorab beim Verein welche Sachspenden benötigt werden.
Ankunft im Deutschland, was tun?
viele Menschen sind nur mit Ihren wichtigsten Habseligkeiten und ihrem Reisepass vor dem Krieg in der Ukraine geflohen und sind bei Verwandten und Bekannten untergekommen, ohne zu wissen, wie es weitergeht: Wo sollte man sich anmelden? Wo kann ich Leistungen beantragen? Dürfen meine Kinder in die Schule gehen? Darf ich mich impfen lassen? Wenn ja, dann wo?
Informationen der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration:
Untern folgendem Link finden Sie deutschlandweit gültige Informationen zu Geflüchteten aus der Ukraine, inkl. Übersetzungen in russich und ukrainisch rund um Status, Arbeitserlaubnis bis hin zu Kontoreröffnung mit weiteren Verlinkungen zu Spezialthemen.
https://www.integrationsbeauftragte.de/ukraine
Informationen vom Landratsamt Enzkreis:
Viele Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Enzkreises unter dem Link:
https://www.enzkreis.de/index.php?&object=tx,3397.5.1&ModID=255&FID=3397.9371.1&call=suche&sfkat=1&sfmonat=1&sfjahr=1&kuo=1&k_sub=0&La=1&NavID=3397.1
Beantragung von Leistungen:
Für Geflüchtete, die privat im Enzkreis untergebracht sind, kann finanzielle Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragt werden. Hierfür hat das Landratsamt eine unbürokratische Vorgehensweise gefunden. Die Antragsteller*innen schicken eine Mail mit Wohnort- und Kontaktdaten an: migrationsamt@enzkreis.de. Bitte schreiben Sie "Leistung" in die Betreffzeile. Das Amt für Migration nimmt dann Kontakt zu ihnen auf, versendet einen gekürzten Leistungsantrag und vereinbart einen Termin zur Ausgabe von ärztlichen Behandlungsscheinen und für die Auszahlung der finanziellen Leistungen.
Zwingend für eine Antragstellung ist, dass die Geflüchteten sich im Vorfeld beim Einwohnermeldeamt in der Wohnort-Kommune registrieren lassen.
Aufenthaltstitel / Registrierung:
Über die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt bekommt die Ausländerbehörde eine automatisierte Nachricht. Die Personen werden daraufhin gesondert zur Registrierung und zur Beantragung des Aufenthaltstitels nach §24 AufenthaltG eingeladen.
Impfberechtigung CoVID19-Impfung:
Geflüchtete aus dem Enzkreis dürfen sich auch ohne Aufenthaltsstatus, direkt nach Ankunft bei allen Impfstützpunkten (ohne Terminvergabe) in Pforzheim und Enzkreis impfen lassen.
Bitte mitbringen: Personalausweis/Reisepass/Kinderausweis, aktuelle Wohnadresse in Deutschland, Telefonnummer, Emailadresse, unter der sie erreichbar sind.
Impfpass - falls vorhanden
Öffnungszeiten und Adressen der Impfstützpunkte in Pforzheim und im Enzkreis finden Sie unter diesem Link.
Medizinisches Angebot zusätzlich zur Corona-Impfung
Nächste Woche bietet das Gesundheitsamt zunächst an zwei Tagen eine Sprechstunde im Alten Zollamt (Durlacher Str. 13, 75172 Pforzheim) an:
Mittwoch, 16.03. 10:00 - 12:00 Uhr
Freitag, 18.03. 13:30 - 17:00 Uhr
Zur Verfügung stehen
alle nötigen Impfungen zur Grundimmunisierung (Tetanus, Diphtherie, Rötel, Masern, Mumps,.....)
Tuberkulose-Test (Pflicht für Hallenunterbringungen, ansonsten freiwilliges Angebot)
Erstversorgung bei gesundheitlichen Probleme, Rezepte bei chron. Erkrankungen, etc
Personen, die in einer Halle untergebracht sind sollten möglichst am Mittwoch in die Sprechstunde kommen, damit gleich der Tuberkulose-Test gemacht werden kann.
Bei Anfragen/Bedarf bitte die Kontaktdaten per Email an Tanja.Wacker@enzkreis.de senden. Frau Wacker meldet sich dann bei Ihnen.
Schulbesuch und Sprachkurse:
Bei Einreise mit Visum besteht erst einmal weder ein Anspruch noch die Verpflichtung auf den Besuch von Deutsch-, Integrationskursen oder Schulen. Die Schulpflicht für Kinder greift laut Kultusministerium generell erst sechs Monate nach Einreisedatum. Wir empfehlen daher, sich direkt an die Schule am Wohnort der Geflüchteten zu wenden und hier anzufragen, ob die Kinder die Schule vorerst als Gasthörer besuchen können.
Als Überbrückung und Begleitung gibt es auch online Sprachkurse, die teils gleich Informationen zum Alltag in Deutschland geben. Beispielsweise
Lern-Portal der VHS
https://deutsch.vhs-lernportal.de/wws/9.php#/wws/deutsch.php?sid=18229926164326435567290388235804470183002633047765816164682408240830S564a331a
Serlo-APP: Zur Alphabetisierung und zum Selbstlernen:
https://de.serlo.org/25713/serlo-abc
„Nicos Weg“ in 30 Sprachen von der Deutsche Welle und Arbeitsagentur: Deutschkurse für Anfänger ab A1
https://learngerman.dw.com/de/c-36519687
In einigen Kommunen gab es in der Vergangenheit auch Ehrenamtliche, die Sprachkurse und Unterstützung angeboten haben und jetzt wieder aktiv werden (wollen). Wir würden uns freuen, wenn Sie uns über Ihre Initiativen vor Ort informieren.
Freundliche Grüße
Stabstelle Integration
Katja Kraft
Amt für Migration und Flüchtlinge
Tel.: 07231 308 9717
Fax: 07231 308 9440
E-Mail: Katja.Kraft@enzkreis.de