Kundeninformation zur Strompreisbremse
Kundeninformation zur Strompreisbremse
Unsere Stromkunden erhalten in den kommenden Tagen per Post ein Informationsschreiben über ihre individuellen, verbrauchsabhängigen Entlastungsbeträge für das Jahr 2023.
Mit dem Stromabschlag für den Monat März (Fälligkeit 31.03.2023) wird der Entlastungsbetrag für den Monat Februar und gegebenenfalls Januar verrechnet. Die Entlastung für den Monat Januar greift bei dem größten Teil unserer Kunden nicht, da die Strompreise der Gemeindewerke bis zum 31.01.2023 unter dem Preisdeckel von
40 ct/kWh Brutto (bei einem Jahresverbrauch weniger als 30.000 kWh) bzw. 13 ct/kWh Netto (zzgl. Umlagen, Konzessionsabgabe, Netzentgelte, Stromsteuer und Mehrwertsteuer bei einem Jahresverbrauch größer 30.000 kWh) lagen.
Wie hoch der verbleibende Abschlagsbetrag Strom für den Monat März ist, können Sie Ihrem Informationsschreiben entnehmen. Weiterhin finden Sie dort den neuen Stromabschlagsbetrag ab dem 01.04.2023, bei dem der Entlastungsbetrag bereits in Abzug gebracht wurde.
Alle wichtigen Grunddaten, die zur Ermittlung des Entlastungsbetrages herangezogen wurden, sind in Ihrem Informationsschreiben für Sie übersichtlich in einer Tabelle zusammengefasst.
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei dem ausgewiesenen neuen Abschlagsbetrag ab 01.04.2023 lediglich um den für den Strombezug handelt. Sollten Ihnen in Ihrer Abrechnung ebenfalls Gebühren für Frisch-, Schmutz- und Niederschlagswasser berechnet werden, sind diese Abschläge hierfür weiterhin unverändert zusätzlich zu leisten. Bedauerlicherweise können wir aus technischen Gründen den Gesamtbetrag für alle Abschläge (Strom, Wasser, Schmutz- und Niederschlagswasser) nicht in dem Informationsschreiben mit ausweisen.
Hinweis:
Wenn Sie den Gemeindewerken Niefern-Öschelbronn ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Abschlagszahlungen automatisch angepasst. Sollten Sie mittels Überweisung oder Dauerauftrag die Zahlungen vornehmen, sind die Beträge von Ihnen entsprechend anzupassen.