Amtliche Mitteilungen aus dem Rathaus
Hier finden Sie unsere Newsartikel in der Übersicht.
Hinweise zum Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörpern):
Vermeidung der unkontrollierten Vermehrung freilaufender Katzen durch rechtzeitige Kastration



Bekanntmachung: Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „054 Herrenwingert 28“ und Örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „054 Herrenwingert 28“, Gemarkung Niefern, gemäß § 13 a BauGB

Änderung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement in den Gesundheitsämtern / Positiv auf das Coronavirus getestete Personen werden nicht mehr routinemäßig kontaktiert
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Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bun-desmeldegesetz - BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ 17 Absatz 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer Einzugsmeldungen nicht, nicht richtig oder verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.
Informationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (PDF-Dokument, 20,57 KB, 05.10.2021)