Amtliche Mitteilungen aus dem Rathaus
Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023
Öffentliche Bekanntmachung zum Bebauungsplan "052 Bitscher"
Belastungsgrenze auch im Enzkreis erreicht
Bekanntmachung
Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „129 Feuerwehrhaus Öschelbronn“, Gemarkung Öschelbronn, gemäß § 10 BauGB
Bekanntmachung
Bekanntmachung: Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „054 Herrenwingert 28“ und Örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „054 Herrenwingert 28“, Gemarkung Niefern, ...
Änderung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement in den Gesundheitsämtern / Positiv auf das Coronavirus getestete Personen werden nicht mehr routinemäßig kontaktiert
Hundetoiletten
Offenland-Biotopkartierung im Enzkreis
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Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen
Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bun-desmeldegesetz - BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ 17 Absatz 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer Einzugsmeldungen nicht, nicht richtig oder verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.
Informationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (PDF-Datei)