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Möglichkeiten Ihres Personalausweises mit Online-
Ausweis – ganz bequem mit Ihrem Smartphone.
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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien,
Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 22. Dezember 2020 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten so genannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden. Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
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Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt BGBI. 1, S. 965) geändert durch das Gesetz vom 14.12.1976 (BGBI. l, 8.3341), wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 öffentlich festgesetzt.
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Bitte tätigen Sie Ihre online Vormerkung für Ihr Kind / Ihre Kinder baldmöglichst, spätestens jedoch bis 15.02.2021 unter Angabe Ihrer 3 Wunscheinrichtungen.
Die Platzvergaben finden in den Monaten März bis Mai statt.
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Nur symptomfrei, mit Mund-Nasen-Schutz und bitte mit Termin ins Rathaus!
Wir sind weiterhin für Sie da! Kommen Sie aber wegen der Corona-Pandemie bitte wirklich nur ins Rathaus, wenn Ihr Anliegen wichtig und unaufschiebbar ist, wenn Sie keine Corona-Symptome zeigen und wenn Sie vorher einen Termin mit dem/der für Ihr Anliegen zuständigen Sachbearbeiter/in vereinbart haben. Das verkürzt Ihre Wartezeit und verhindert größere Menschenansammlungen.
Im Rathaus muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.