
Bauplätze in Niefern-Vorort
Die Gemeinde bietet 6 voll erschlossene Baugrundstücke in Niefern-Vorort an.
Informationen über die Lage, Größe, Bauvorschriften sowie den Bewerbungsbogen finden Sie unter:
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Die Gemeinde bietet 6 voll erschlossene Baugrundstücke in Niefern-Vorort an.
Informationen über die Lage, Größe, Bauvorschriften sowie den Bewerbungsbogen finden Sie unter:
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Nach der vom Gemeinderat beschlossenen Friedhofsatzung werden die für die Grabpflege der Verstorbenen zuständigen Personen gebeten, die genannten Grabstätten wegen des Ablaufs der Ruhefrist bzw. des Verfügungsrechts bis zum
31. Dezember 2021
abzuräumen bzw. abräumen zu lassen.
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Gemäß § 196 des Baugesetzbuchs (BauGB) wurden die in der Bodenrichtwertkarte angegebenen Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs und der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 31.12.2020 ermittelt. weiterlesen
Der Altglascontainer im Ortsteil Öschelbronn wurde von der Wohnbebauung im Bereich der Wurmberger Str. in den Außenbereich zum Skaterplatz Öschelbronn verlegt.
Diese Container dienen nur der Entsorgung von Altglas.
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Vermehrt gehen beim Ordnungsamt Beschwerden über nicht beseitigten Hundekot und nicht angeleinte Hunde ein.
Das Ordnungsamt erinnert alle Hundebesitzer an folgende Pflichten:
- gemäß § 10 Abs. 3 der Polizeiverordnung der Gemeinde sind
Hunde im Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen. Im Außenbereich dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, ebenfalls nicht frei umherlaufen.
- gemäß § 11 der Polizeiverordnung hat
der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, Radwegen, Spielplätzen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
- laut Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Diese Regelung gilt nicht nur für Menschen, sondern auch für mitgeführte und zu beaufsichtigende Hunde. Wer die freie Landschaft betritt ist außerdem verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle, dazu gehört auch Hundekot, wieder an sich zu nehmen und zu entfernen.
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Wir sind weiterhin für Sie da! Kommen Sie aber wegen der Corona-Pandemie bitte wirklich nur ins Rathaus, wenn Ihr Anliegen wichtig und unaufschiebbar ist, wenn Sie keine Corona-Symptome zeigen und wenn Sie vorher einen Termin mit dem/der für Ihr Anliegen zuständigen Sachbearbeiter/in vereinbart haben. Das verkürzt Ihre Wartezeit und verhindert größere Menschenansammlungen.
Im Rathaus muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Gemeindeverwaltung Niefern-Öschelbronn
Friedenstr. 11
75223 Niefern-Öschelbronn
Tel.: 07233/96220
E-Mail: gemeinde@niefern-oeschelbronn.de
Hier geht es zur Übersicht Mitarbeiter/innen: www.niefern-oeschelbronn.de/rathaus/aemter.
Bleiben Sie gesund!
Ihre Gemeinde Niefern-Öschelbronn
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