Suche: Gemeine Niefern-Öschelbronn

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Geschäfte (täglicher Lebensbedarf)

Geschäfte zur angemessenen Deckung des täglichen Bedarfs der Familie kann jeder Lebenspartner oder jede Lebenspartnerin - mit Wirkung für beide - alleine vornehmen. Zum Beispiel haften Sie für die Bez[mehr]

Zuletzt geändert: 04.02.2024
Erbansprüche

Die hinterbliebene Lebenspartnerin oder der hinterbliebene Lebenspartner hat einen gesetzlichen Erbanspruch, wenn kein Testament vorhanden ist. Im Falle einer Enterbung besteht ein Pflichtteilsanspruc[mehr]

Zuletzt geändert: 04.02.2024
Güterstand

Für die eingetragene Lebenspartnerschaft ist die Zugewinngemeinschaft gesetzlich vorgesehen. Die Zugewinngemeinschaft bedeutet im Grundsatz eine Gütertrennung. Die Vermögensmassen der Lebenspartner od[mehr]

Zuletzt geändert: 04.02.2024
Unterhalt

Die Lebenspartner und Lebenspartnerinnen verpflichten sich durch Begründung der Lebenspartnerschaft gegenseitig zu einem angemessenen Unterhalt. Rechtlich stellen die Erwerbstätigkeit und die Haushalt[mehr]

Zuletzt geändert: 04.02.2024
Vaterschaft

Bei ehelich geborenen Kindern gilt grundsätzlich der Ehemann der Mutter als Vater des Kindes. Handelt es sich um ein nicht eheliches Kind, ist der Mann Vater des Kindes, der die Vaterschaft anerkannt [mehr]

Zuletzt geändert: 04.02.2024
Geschäfte (täglicher Lebensbedarf)

Geschäfte zur Deckung des angemessenen Bedarfs der Familie kann jeder Ehemann oder jede Ehefrau alleine vornehmen. Dies hat dann Wirkung für beide. Zum Beispiel haften Sie für die Bezahlung von Waren,[mehr]

Zuletzt geändert: 04.02.2024
Erbenansprüche

Die hinterbliebene Ehefrau oder der hinterbliebene Ehemann hat einen gesetzlichen Erbanspruch. Dessen Höhe hängt von dem ehelichen Güterstand und gegebenenfalls von der Anzahl der gemeinsamen Kinder a[mehr]

Zuletzt geändert: 04.02.2024
Güterstand

Heiraten Sie, leben Sie automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das ist eine gesetzlich vorgeschriebene Folge der Eheschließung. Die Zugewinngemeinschaft bedeutet: Die Vermögen der Eheleut[mehr]

Zuletzt geändert: 04.02.2024
Lebenspartnerschaft - Rechtslage bis zum 30.09.2017

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Zuletzt geändert: 04.02.2024
Anmeldung der Eheschließung - Allgemeines

Zuständig ist das Standesamt Ihres gemeinsamen Wohnortes. Wohnen Sie an verschiedenen Orten, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden. Beim Standesamt müssen Sie persön[mehr]

Zuletzt geändert: 04.02.2024