Gemeindebücherei: Gemeine Niefern-Öschelbronn

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Die Gemeindebücherei Niefern-Öschelbronn

Bücher, Hörbücher, Zeitschriften, hier lässt es sich´s lesen...
...mit diesem Slogan wirbt die Gemeindebücherei für sich. In dem einstigen Gebäude des alten Friedhofs Öschelbronn in der Parkstraße 1 ist zweifellos ein wunderbarer Ort zum Lesen und Schmökern entstanden. Inzwischen hat sich die Gemeindebücherei, dank der guten Auswahl an Büchern, Hörbüchern und Zeitschriften, der vielseitigen, regelmäßig stattfindenen Veranstaltungen, der Kindergarten- und Klassenbesuche zu einem Ort der Kultur und Begegnung entwickelt.

Der Schwerpunkt der Gemeindebücherei liegt in der Kinder- und Jugendliteratur, mit eigenem Jugendbuchclub (Flyer (PDF-Dokument, 707,10 KB, 18.12.2019) zum Jugendbuchclub JuBuC). Doch auch für die Erwachsenen gibt es eine ansehnliche Auswahl an Büchern, Hörbüchern und Zeitschriften. Für alle, die sich an dieser Stelle schon inspirieren lassen möchten, veröffentlichen wir in regelmäßigen Abständen unsere Buchtipps - schauen Sie mal rein!

 

Literaturheft - Literatur pur für Erwachsene (PDF-Dokument, 2,84 MB, 19.07.2022)

Literaturheft - Literatur pur für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (PDF-Dokument, 3,25 MB, 19.07.2022)

Am elektronischen Bibliothekskatalog OPAC können Sie im gesamten Bestand der Bibliothek stöbern und alles ermitteln, was Sie dazu wissen wollen. Besuchen Sie unsere Online-Recherche:

  • ... wenn Sie sich informieren möchten
  • ... wenn Sie etwas vorbestellen wollen, was jemand gerade ausgeliehen hat
  • ... wenn Sie ein persönliches Ausleihkonto abfragen möchten
  • ... oder einfach auch zum Schmökern

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten (Änderungen vorbehalten):

  • Montag: 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch: 10.00-12.00 Uhr und 15.00-18.00 Uhr
  • Donnerstag: 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
 

Die kontaktlose Rückgabe und Abholung von Bestellungen ist auf der Rückseite der Bücherei gegenüber der Eingangstür möglich.

Für die Bücherei gilt weiterhin die Empfehlung, eine Maske zu tragen.. Ein Betretungsverbot gilt für Personen, die typische Symptome einer Corona-Infektion aufweisen.