Bürgerinfo: Gemeine Niefern-Öschelbronn

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Der Präventionsverein „Sicheres Pforzheim – Sicherer Enzkreis e.V.“ stellt sich vor:

icon.crdate30.12.2022

Sicherheit ist eine Grundvoraussetzung menschlichen Zusammenlebens in der Gemeinschaft. Im Bewusstsein dieser gesamtgesellschaftlichen Verantwortung wurde 2009 der Verein „Sicheres Pforzheim – Sicherer Enzkreis e.V.“ gegründet. Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, für den Bereich der Stadt Pforzheim und den Enzkreis Projekte mit kriminal- und/oder verkehrspräventiver Intention zu fördern. Durch den Verein konnten seit seiner Gründung u.a. folgende Projekte gefördert und unterstützt werden: - Schutzengel Pforzheim-Enzkreis - Pro West - Zivilcouragepreis - Bolzplatzliga - NÖSSI - Bau der Jugendverkehrsschule Pforzheim - Luisa ist Hier! Der Verein freut sich über weitere neue Projekte die er zukünftig unterstützen kann.  Mail an pforzheim.pp.praevention@polizei.bwl.de Mit einer Mitgliedschaft im Förderverein können Sie persönlich helfen Präventionsprojekte zu realisieren und dadurch zu einer Stärkung des Sicherheitsgefühls in Pforzheim und dem Enzkreis beitragen. Unterstützen Sie unseren Verein entweder durch einen einmaligen Beitrag oder in Form einer Mitgliedschaft. Weitere Infos unter www.praeventionsverein-pf.de

Der Präventionsverein „Sicheres Pforzheim – Sicherer Enzkreis e.V.“ stellt sich vor:

Sicherheit ist eine Grundvoraussetzung menschlichen Zusammenlebens in der Gemeinschaft.

Im Bewusstsein dieser gesamtgesellschaftlichen Verantwortung wurde 2009 der Verein „Sicheres Pforzheim – Sicherer Enzkreis e.V.“ gegründet.

Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, für den Bereich der Stadt  Pforzheim und den Enzkreis Projekte mit kriminal- und/oder verkehrspräventiver Intention zu fördern. 

Durch den Verein konnten seit seiner Gründung u.a. folgende Projekte gefördert und unterstützt werden:

  • Schutzengel Pforzheim-Enzkreis
  • Pro West
  • Zivilcouragepreis
  • Bolzplatzliga
  • NÖSSI
  • Bau der Jugendverkehrsschule Pforzheim
  • Luisa ist Hier!

Der Verein freut sich über weitere neue Projekte die er zukünftig unterstützen kann.

  • Mail an pforzheim.pp.praevention@polizei.bwl.de
 

Mit einer Mitgliedschaft im Förderverein können Sie persönlich helfen Präventionsprojekte zu realisieren und dadurch zu einer Stärkung des Sicherheitsgefühls in Pforzheim und dem Enzkreis beitragen.

Unterstützen Sie unseren Verein entweder durch einen einmaligen Beitrag oder in Form einer Mitgliedschaft.

Weitere Infos unter www.praeventionsverein-pf.de

Lageplan Hundestationen

An alle Hundebesitzer!

Vermehrt gehen beim Ordnungsamt Beschwerden über nicht beseitigten Hundekot und nicht angeleinte Hunde ein.

Das Ordnungsamt erinnert alle Hundebesitzer an folgende Pflichten:

- gemäß § 10 Abs. 3 der Polizeiverordnung der Gemeinde sind
Hunde im Innenbereich auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen. Im Außenbereich dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, ebenfalls nicht frei umherlaufen.

- gemäß § 11 der Polizeiverordnung hat
der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, Radwegen, Spielplätzen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

- laut Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Diese Regelung gilt nicht nur für Menschen, sondern auch für mitgeführte und zu beaufsichtigende Hunde. Wer die freie Landschaft betritt ist außerdem verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle, dazu gehört auch Hundekot, wieder an sich zu nehmen und zu entfernen.

Hundekot ist nicht nur für andere Mitbürger, insbesondere Kinder unappetitlich, sondern stellt auch eine Gefahr durch die mögliche Übertragung von Krankheitserregern wie z.B. Parvovirose dar. Hundekot ist, wie Sie wissen, ein Nährboden für Viren, Bakterien und Würmer. Zudem geht von dem Hundekot eine erhebliche Rutschgefahr aus.

Nehmen Sie bitte handelsübliche Hundesets oder sonst geeignete Tüten, wie z.B. aus den aufgestellten ,,Hundetoiletten‘‘, mit und beseitigen Sie den Hundekot sofort nach dem Entstehen. Natürlich entbindet Sie die Zahlung der Hundesteuer nicht von diesen Pflichten. Denken Sie an Ihre Mitbürger und Ihr eigenes Interesse an einem sicheren und sauberen Ortsbild.

Der Verstoß gegen diese Pflichten ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann, sondern kann auch gegenüber dem Hundehalter Schadensersatzansprüche von Mitbürgern auslösen, für die Sie haftbar sind.

Wir bitten Sie höflich um Ihre Mitarbeit, damit ein sauberes Ortsbild für alle Mitbürger  gewährleistet werden kann.

Gemeinde Niefern-Öschelbronn
-Ordnungsamt-